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Emissionshandel und internationaler Luftverkehr
Projektbearbeiter:
Steffen Herz
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Am 19.11.2008 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2008/101/EG beschlossen, die vorsieht, ab 2012 sowohl den innereuropäischen als auch den internationalen Luftverkehr in das Europäische Emissionshandelssystem einzubeziehen. Durch die Einbeziehung auch internationaler Flüge wird somit der Anwendungsbereich des Europäischen Emissionshandelssystems über den europäischen Raum hinaus ausgeweitet und in einen internationalen Kontext gestellt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird zum einen untersucht, inwiefern das unilaterale Vorgehen der Europäischen Union im Kontext der auf Kooperation ausgerichteten internationalen Regime, namentlich dem UNFCCC- und dem ICAO-Prozess, zu beurteilen ist. Daneben erfolgt eine umfassende Analyse, ob die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Europäischen Emissionshandelssystems zu einer Kollision mit anderweitigen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union führt. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den aus den WTO-Verträgen, dem Chicagoer Abkommens, dem allgemeinen Völkerrecht und den bilateralen Luftverkehrsabkommen folgenden Verpflichtungen.

Schlagworte

Europarecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Luftrecht, Rechtswissenschaft, Umweltvölkerrecht
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