In einem ersten Teilabschnitt wird wie im Jahr 2011 der Besitz eines Organspendeausweises erfragt. Diesmal möchten wir aber genauer wissen, was auf dem Ausweis eingetragen wurde (ja/nein zur Bereitschaft zur Spende; welche Organe; ob Angehörige entscheiden sollen). Des Weiteren wird erstmalig geprüft, ob die Befragten wirklich einen Ausweis besitzen bzw. bei sich tragen, denn dazu herrscht empirisch Unsicherheit.
Bei den meisten Explantationen wird die letzte Entscheidung über eine Organentnahme im Angehörigengespräch getroffen. Daher wollen wir erheben, wie sich Befragte hinsichtlich der Organentnahme eines verstorbenen nahen Angehörigen zu Transplantationszwecken entscheiden würden und welche Gründe dabei eine Rolle spielen.
Da sich die Erfahrungen der Befragten mit dem Thema Organtransplantation, etwa ob die Person Empfänger oder Spender von Organen kennt, bei der statistischen Analyse 2011 als wesentlich erwiesen haben, sollen die entsprechenden Fragen übernommen werden. Als entscheidend für die Erklärung der Spendebereitschaft hat sich 2011 das geäußerte Misstrauen erwiesen, wonach das Mitführen eines Spenderausweises bedeuten könne, dass die Organentnahme für behandelnde Ärzte wichtiger sei als die Lebensrettung des potentiellen Spenders. Hier wollen wir in Erfahrung bringen, ob die Einrichtung eines zentralen Registers, das erst nach einer Hirntoddiagnose eingesehen werden kann, das Misstrauen reduzieren würde. Ein solches Register ist im Transplantationsgesetz vorgesehen, es ist aber nicht klar, wann und wie es umgesetzt wird. Zudem wird explizit erfragt, welche Auswirkungen die aktuell bekannt gewordenen Regelverletzungen in Transplantationen für die persönliche Bereitschaft zur Organspende der Befragten haben.
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Kooperationen im Projekt
Prof. Dr. Dr. Marlies Ahlert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich - School of Economics and Business
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Halle (Saale)
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