Aufgaben und der Umfang der Tätigkeit der Lebendspendekommission nach § 8 TPG
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Andreas Teubner
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Forschergruppen:
Die Grenzen der medizinischen Ethik werden durch das Bestreben der Mediziner, "Not zu wenden und Unheil zu bannen", immer weiter hinausgeschoben. Dies betrifft auch die Transplantationsmedizin. Mit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes (TPG) wurden detaillierte Regelungen zur Organentnahme bei Verstorbenen und bei Lebendspendern sowie auch Regelungen zur Tätigkeit einer Lebendspendekommission nach § 8 Abs. 3 TPG getroffen. Es soll mit dieser Arbeit die Tätigkeit dieser Kommission näher beleuchtet werden.
Schlagworte
Lebendspendekommission, Transplantationsgesetz
Kontakt
Prof. Dr. Hans Lilie
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 6
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523110
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