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Das Forschungsprojekt geht der Frage nach, ob und inwiefern das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts die Gestaltungsfreiheit des Stifters einschränkt. Die Frage ist von großer praktischer Bedeutung, weil die Begründung des Regierungsentwurfs, an der sich erfahrungsgemäß die Stiftungsaufsichtsbehörden orientieren, Angaben zu Einschränkungen der Gestaltungsfreiheit enthält, die überholt sind und nicht dem verabschiedeten Gesetz entsprechen.
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