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Zu- und Zusammenlegung von Stiftungen
Finanzierung:
Haushalt;
Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts hat in §§ 86 bis 86i BGB die Zu- und Zusammenlegung von Stiftungen erstmals bundeseinheitlich kodifiziert. Die Regelungen sind allerdings unübersichtlich, kompliziert und - trotz ihrer Ausführlichkeit - lückenhaft geraten. Das Forschungsprojekt zielt auf einen praktischen „Leitfaden“, um Stiftungen aufzuzeigen, wie eine Zu- oder Zusammenlegung umgesetzt werden kann.

Publikationen

2024
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