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Die Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung
Finanzierung:
Haushalt;
Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts ermöglicht in § 85 Abs. 1 BGB erstmals die Umwandlung einer Stiftung auf unbestimmte Zeit (sog. „Ewigkeitsstiftungen“) in eine Verbrauchsstiftung. Diese Neuregelung wurde allgemein sehr begrüßt, weil es zahlreiche Ewigkeitsstiftungen gibt, deren Erträge nicht mehr ausreichen, um ihren Zweck dauernd und nachhaltig zu erfüllen. Das Forschungsprojekt zielt auf einen praktischen „Leitfaden“, der aufzeigen soll, wie Ewigkeitsstiftungen in Verbrauchsstiftungen umgewandelt werden können.
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