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Die Änderung prägender und sonstiger Satzungsbestimmungen gemäß § 85 Abs. 2 und 3 BGB
Herzstück des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts sind die Regelungen über Grundlagenänderungen in den §§ 85 ff. BGB. Eines der praktischen Hauptprobleme ist dabei die sachgerechte Auslegung und Abgrenzung von § 85 Abs. 2 und 3 BGB über die Änderung von sog. prägenden Satzungsbestimmungen und sonstigen Satzungsbestimmungen. Dem widmet sich das Forschungsprojekt.
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Die Änderung prägender und sonstiger Satzungsbestimmungen gemäß § 85 Abs. 2 und 3 BGB
Herzstück des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts sind die Regelungen über Grundlagenänderungen in den §§ 85 ff. BGB. Eines der praktischen Hauptprobleme ist dabei die sachgerechte Auslegung und Abgrenzung von § 85 Abs. 2 und 3 BGB über die Änderung von sog. prägenden Satzungsbestimmungen und sonstigen Satzungsbestimmungen. Dem widmet sich das Forschungsprojekt.