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Die Änderung prägender und sonstiger Satzungsbestimmungen gemäß § 85 Abs. 2 und 3 BGB
Finanzierung:
Haushalt;
Herzstück des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts sind die Regelungen über Grundlagenänderungen in den §§ 85 ff. BGB. Eines der praktischen Hauptprobleme ist dabei die sachgerechte Auslegung und Abgrenzung von § 85 Abs. 2 und 3 BGB über die Änderung von sog. prägenden Satzungsbestimmungen und sonstigen Satzungsbestimmungen. Dem widmet sich das Forschungsprojekt.
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