Cassirers Leibniz und die Begründung der Menschenrechte
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Angesichts eines ideengeschichtlichen Hinweises von Ernst Cassirer wurde im Rahmen des von der Universität Potsdam mit einem Promotionsstipendium geförderten Dissertationsprojektes untersucht, ob sich im Anschluss an Ideen von Gottfried Wilhelm Leibniz eine Begründung der Menschenrechte formulieren lässt. Cassirer hat diese Option in diversen Studien, Reden und in nachgelassenen Fragmenten angedeutet. In seiner Weimarer Verfassungsrede von 1928 ("Die Idee der republikanischen Verfassung", u.a. abgedruckt in ECW 17) bemerkt Cassirer ausdrücklich, dass der in der Ideengeschichte der Menschenrechte eher wenig beachtete Leibniz der "erste unter den großen europäischen Denkern" gewesen sei, der "mit aller Entschiedenheit das Prinzip der unveräußerlichen Grundrechte des Individuums vertreten" habe. Neben Texten des Polyhistors Leibniz und solchen der Leibniz-Forschung standen insbesondere zwischen 1902 und 1934 erschienene Studien des Philosophen Ernst Cassirer im Fokus.
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Kontakt
Dr. Christoph Sebastian Widdau
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Fakultät für Humanwissenschaften
Institut III: Philologien, Philosophie, Sportwissenschaft
Zschokkestr. 32
39104
Magdeburg
Tel.:+49 391 6756652
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