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Zukunftscluster-Initiative
Termin:
01.01.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ziel dieser Förderung ist regionale Partner auf Basis exzellenter Ergebnisse aus grundlegender Forschung in Innovativnetzwerken zu verbinden. Dadurch sollen neuste Technologien, wissenschaftliche Methoden und Instrumente schnellstmöglich in die Anwendung überführt werden. Es wird die Zusammenarbeit zwischen zukunftsgestaltenden Akteuren aus Unternehmen, Gesellschaft und Wissenschaft mit einer langfristigen Perspektive über FuE-Vorhaben und innovationsbegleitende Aktivitäten.
Gefördert wird die Entwicklung von herausragenden regionalen Clustern in Innovationsfeldern mit hohem Wachstumspotenzial in bis zu drei Umsetzungsphasen über jeweils drei Jahre. Cluster im Sinne der Richtlinie sind Innovationsnetzwerke, die eine kritische Masse an innovationstreibenden Akteuren innerhalb einer Region und eines neuen Forschungs- und Innovationsfeldes zusammenschließen. Gefördert wird zunächst eine sechsmonatige Konzeptionsphasenprojekte - in der Regel bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen - und anschließend die Umsetzung von erarbeiteten Strategien für die regionalen Innovationsnetzwerke über FuE-Projekte sowie innovationsunterstützende Aktivitäten in maximal drei bis zu dreijährigen Förderphasen.

Es ist grundsätzlich möglich, zu allen Themen und Anwendungsbereichen, die den grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, Wettbewerbsbeiträge einzureichen. Das gesamte Spektrum wissenschaftlich-technologischer Optionen soll in den Blick genommen und nutzbar gemacht werden. Vorrangig werden allerdings Anträge zu folgenden Handlungsfeldern gesehen:

- die Gestaltung von Wirtschaft und Arbeit 4.0, aufbauend auf den Ansätzen von Industrie 4.0 und unter Einbezug von Smart Services und autonomen und lernenden Systemen,
- Lösungen für Mobilität und Kommunikation, insbesondere autonome Fahrzeuge der höchsten Stufe sowie sichere und leistungsfähige Netze für die Fläche,
- Beiträge zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft und der Energie- (etwa durch Sektorkopplung oder ­,,grünen Wasserstoff") und Wärmewende,
- die Weiterentwicklung personalisierter Ansätze in der Medizin, insbesondere der Krebsbekämpfung, sowie die ­Herausforderung der Seltenen Erkrankungen und der Antibiotikaresistenzen.

Die Handlungsfelder sind mit neuen wissenschaftlichen Ansätzen und innovativen Technologien zu verknüpfen und diese mittel- und langfristig in Anwendungen zu überführen. Geeignete Ansätze sind beispielsweise:
- künstliche Intelligenz, autonome und lernende Systeme,
- Quantentechnologie einschließlich der für Forschung und Entwicklung erforderlichen Gerätetechnik und Ausrüstung,
- biobasierte Prozesse und Lösungsansätze - Biologisierung,
- neuartige Zell- und Gentherapieansätze.

Es wird eine inter- und transdisziplinäre Herangehensweise, auch unter Rückgriff auf aktuelle geistes- und sozial­wissenschaftliche Forschung und deren neue Methoden und Ansätze, erwartet. In diesem Zusammenhang sollen auch soziale Innovationen, neue Geschäftsmodelle, kreativwirtschaftliche Pionierlösungen, organisatorische Lösungen und neue Formen des Lernens, Arbeitens und Zusammenlebens sowie der Beteiligung gefördert werden, gegebenenfalls - bei einer entsprechenden Reichweite und Breite der Akteure - auch als Thema eines eigenständigen Clusters.

Die Förderung von regionalen Innovationsnetzwerken auf neuen Feldern, die nicht den oben genannten Themen zugeordnet werden können, ist möglich. Entsprechende Bewerbungen müssen die besonderen Innovationspotenziale und herausragende gesellschaftliche Bedeutung des jeweiligen neuartigen Themenfeldes im Konzept darlegen.

Die sechsmonatige Konzeptionsphase wird mit bis zu 250 000 Euro gefördert. Es wird ein Eigenanteil von mindestens 20 % erwartet. Es ist bereits zusammen mit der Wettbewerbsskizze eine verbindliche Zusicherung beizufügen, in der der Eigenanteil im Falle einer Förderung zugesichert wird. Sollte der Eigenanteil von weiteren Partnern finanziert werden, so ist auch in diesen Fällen eine verbindliche Finanzierungszusage der Partner beizufügen. Die Fördermittel sollen vorrangig zur Finanzierung des benötigten Personals kalkuliert werden. Es können höchstens fünf unterschiedliche Mitarbeiter und auch nur solche kalkuliert und gefördert werden, die in der Skizze namentlich benannt sind. Insbesondere ist auf die besondere Qualifikation und Notwendigkeit der Personen für die Durchführung der Konzeptionsphase einzugehen. Ausnahmen im Zuge der Antragsprüfung und Projektdurchführung sind zu begründen (Gründe können z. B. Krankheit oder ein Ausscheiden des Mitarbeiters sein) und nur nach Zustimmung des Zuwendungsgebers zulässig.

In der ersten Umsetzungsphase wird ein über alle Förderprojekte gemittelter finanzieller Eigenanteil der Akteure an den geförderten Projekten in Höhe von insgesamt mindestens 20 % der Summe aller zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten im Rahmen der ,,Zukunftscluster-Initiative" erwartet. Hierdurch soll ein nachhaltiges Interesse an der Bildung eines auf Langfristigkeit ausgerichteten Clusters bekräftigt werden. Diese Quote erhöht sich in der zweiten Umsetzungsphase auf mindestens 35 % und in der dritten Umsetzungsphase auf mindestens 50 %, jeweils unter Berücksichtigung der Bemessungsgrundlage für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

In der zweiten Umsetzungsphase besteht zudem die Möglichkeit einer Förderung des sich professionalisierenden Managements des Clusters gemäß Artikel 27 AGVO mit einer maximalen Förderquote von 50 %.

Kontakt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich TRI
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner ist:
Herr Dr. Florian Welter, Telefon: 0 24 61/61-90 51,E-Mail: ptj-zukunftscluster@fz-juelich.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2571.html