Wasser-Extremereignisse
Termin:
30.06.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das BMBF fördert mit dieser Maßnahme die Entwicklung und Umsetzung neuer, fach- und sektorübergreifender Ansätze zum Management hydrologischer Extreme. Ziel ist es, die nachteiligen Folgen der auch in Deutschland vermehrt auftretenden Dürreperioden, Starkregen- und Hochwasserereignisse abzuwenden. Es sollen innovative Monitoring-, Vorhersage- und Kommunikationskonzepte, angepasste Wasserinfrastrukturen sowie Betriebs- und Risikomanagementstrategien zum Umgang mit gegensätzlichen hydrologischen Extremen entwickelt werden.
Angestrebt wird die Entwicklung neuer Verfahren, Konzepte und Strategien und deren pilothafte Umsetzung für ein integratives und transdisziplinäres Management von Wasser-Extremereignissen.
Gefördert werden ausgewählte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in folgenden Themenbereichen:
1. Digitale Instrumente für Monitoring, Analyse, Vorhersage und Kommunikation
2. Risikomanagement gegensätzlicher hydrologischer Extreme
3. Urbane extreme Wasserereignisse
Die Verbundprojekte können sich auf eines dieser Themenfelder beziehen oder mehrere Themenfelder miteinander kombinieren. Es werden nur Verbundvorhaben gefördert, die eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung besitzen und innovativ sind.
Um einen gezielten Transfer und eine spätere Anwendung der Forschungsergebnisse sicherzustellen, wird eine enge Kooperation mit potenziellen Anwendern (Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kommunen, Verbände) vorausgesetzt, die in den Projektvorschlägen auszuweisen ist. Dabei sind die dort verfügbaren einschlägigen Vorarbeiten sowie Modelle und Daten zu nutzen.
Vorhandene nationale und internationale Gesetze, Richtlinien sowie aktuelle Gesetzesinitiativen, Programme und Standards sind im Sinne einer späteren Anwendbarkeit der Ergebnisse bei der Formulierung der Forschungsziele zu berücksichtigen. Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN SPEC) gefördert.
Neben der Förderung der Themenfelder ist auch ein Vernetzungs- und Transfervorhaben vorgesehen, das verbundprojektübergreifende, inhaltliche und organisatorische Aufgaben wahrnehmen wird.
Gefördert werden Verbundprojekte mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis. Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist in den drei Themenfeldern nicht möglich.
Der Zuwendungsempfänger erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO bzw. KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1), insbesondere Abschnitt 2.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Wassertechnologie
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Ansprechpartner ist:
Frau Laure Cuny, Telefon: +49 7 21/6 08-2 48 72, E-Mail: laure.cuny@kit.edu
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2835.html
Angestrebt wird die Entwicklung neuer Verfahren, Konzepte und Strategien und deren pilothafte Umsetzung für ein integratives und transdisziplinäres Management von Wasser-Extremereignissen.
Gefördert werden ausgewählte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in folgenden Themenbereichen:
1. Digitale Instrumente für Monitoring, Analyse, Vorhersage und Kommunikation
2. Risikomanagement gegensätzlicher hydrologischer Extreme
3. Urbane extreme Wasserereignisse
Die Verbundprojekte können sich auf eines dieser Themenfelder beziehen oder mehrere Themenfelder miteinander kombinieren. Es werden nur Verbundvorhaben gefördert, die eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung besitzen und innovativ sind.
Um einen gezielten Transfer und eine spätere Anwendung der Forschungsergebnisse sicherzustellen, wird eine enge Kooperation mit potenziellen Anwendern (Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kommunen, Verbände) vorausgesetzt, die in den Projektvorschlägen auszuweisen ist. Dabei sind die dort verfügbaren einschlägigen Vorarbeiten sowie Modelle und Daten zu nutzen.
Vorhandene nationale und internationale Gesetze, Richtlinien sowie aktuelle Gesetzesinitiativen, Programme und Standards sind im Sinne einer späteren Anwendbarkeit der Ergebnisse bei der Formulierung der Forschungsziele zu berücksichtigen. Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN SPEC) gefördert.
Neben der Förderung der Themenfelder ist auch ein Vernetzungs- und Transfervorhaben vorgesehen, das verbundprojektübergreifende, inhaltliche und organisatorische Aufgaben wahrnehmen wird.
Gefördert werden Verbundprojekte mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis. Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist in den drei Themenfeldern nicht möglich.
Der Zuwendungsempfänger erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO bzw. KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1), insbesondere Abschnitt 2.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträgerschaft Ressourcen und Nachhaltigkeit
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Wassertechnologie
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Ansprechpartner ist:
Frau Laure Cuny, Telefon: +49 7 21/6 08-2 48 72, E-Mail: laure.cuny@kit.edu
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2835.html