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Therapien für Seltene Erkrankungen innerhalb des European Joint Programme Cofunds ,,EJP Rare Diseases"
Termin:
30.06.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl kooperativer und interdisziplinärer Forschungsprojekte mit klinischer Relevanz gefördert, von denen ein Beitrag für die Entwicklung von effektiven Therapien für Seltene Erkrankungen erwartet werden kann.
Die Bekanntmachung richtet sich an klinische und experimentelle Arbeitsgruppen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/oder industriellen Partnern, die in der Regel in Verbünden zusammenarbeiten. Eine Zusammensetzung der Verbünde aus Partnern von Wissenschaft und Wirtschaft ist erwünscht aber nicht obligatorisch.
Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Daher muss aus den Projektanträgen der zusätzliche Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit klar hervorgehen (z. B. die Zusammenführung einer ausreichenden Menge ¬biologischen Materials, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen wie Datenbanken, Krankheitsmodellen, Diagnoseinstrumenten und Know-how bzw. innovativer Technologien sowie die europaweite Harmonisierung von Daten). Projekte, die die Notwendigkeit zur Kooperation nicht erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden.
Gemeinsame Forschungsprojekte sollen auf eine Gruppe Seltener Erkrankungen bzw. auf eine einzelne Seltene Krankheit fokussiert sein. Hierfür wird die europäische Definition zugrunde gelegt, nach der eine Seltene Erkrankung nicht mehr als fünf von 10 000 Menschen in der Bevölkerung betrifft.

Transnationale kooperative Forschungsanträge müssen zumindest eines der folgenden Themengebiete zum Gegenstand haben, die in ihrer Relevanz für die Förderinitiative gleichwertig sind:
1. Entwicklung neuartiger Therapien in einem präklinischen Umfeld (einschließlich kleiner Moleküle, bereits existierende Arzneimittel (Repositionierung) sowie Zell- und Gentherapien) mit Schwerpunkt auf Erkrankungen mit ungedecktem medizinischen Bedarf;
2. Verwendung von Krankheitsmodellen, die für die Entwicklung von Arzneimitteln nach den EMA-Richtlinien (https://www.ema.europa.eu/en/human-regulatory/research-development/ethical-use-animals-medicine-testing) geeignet sind;
3. Entwicklung von prädiktiven und pharmakodynamischen (PD) Biomarkern (mit geeigneten Analysemethoden, z. B. OMICS) in einem präklinischen Umfeld (z. B. im validierten Modell oder in vorab entnommenem Biomaterial) zur Überwachung der Effizienz der Therapie. Das gewählte Modell muss die menschlichen Krankheiten abbilden und übertragbar sein, damit der bei Tieren identifizierte Biomarker für den Menschen relevant sein kann;

4. Proof-of-principle-Studien, die ein frühes (präklinisches) Stadium der Arzneimittelentwicklung adressieren (ausgenommen interventionelle klinische Studien der Phasen 1 bis 4).

Zur Bearbeitung der geplanten Projekte sollen mindestens vier einschlägig qualifizierte Forschungsgruppen in einem Verbund kooperieren. Diese vier Gruppen müssen bei den in der Richtlinie genannten Förderorganisationen antragsberechtigt sein. Zudem müssen diese vier Gruppen aus vier unterschiedlichen Ländern stammen. Ein Verbund darf maximal aus sechs Forschungsgruppen bestehen. Zur Gewährleistung eines Gleichgewichts bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit dürfen sich maximal zwei Verbundpartner aus dem gleichen Land in einem solchen Verbund beteiligen.

Das EJP RD ist bestrebt, den Europäischen Forschungsraum durch die Einbeziehung einer möglichst hohen Anzahl an Partnerländern zu stärken. Daher darf die Anzahl der Verbundpartner auf sieben oder acht erhöht werden, wenn ein Partner aus einem üblicherweise bei der Förderung unterrepräsentierten Land (Tschechien, Slowakei, Litauen, Polen, Türkei und Ungarn) beteiligt ist.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
- Gesundheit -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpersonen für deutsche Antragstellende sind:
Frau Dr. Katarzyna Saedler, Telefon: 02 28/38 21-19 47, E-Mail: katarzyna.saedler@dlr.de
Frau Dr. Michaela Fersch, Telefon: 02 28/38 21-12 68, E-Mail: michaela.fersch@dlr.de
Herr Dr. Ralph Schuster, Telefon: 02 28/38 21-12 33, E-Mail: ralph.schuster@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2827.html