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Sprachliche Bildung in der Einwanderungsgesellschaft: Individuelle Potenziale entwickeln und Übergänge gestalten
Termin:
01.02.2022
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Deutschland ist ein vielfältiges Land, in dem Menschen mit verschiedenen sprachlichen Hintergründen leben. Die Migration nach Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten und besonders in den letzten Jahren trägt wesentlich dazu bei. Die Sicherung und Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen aller in Deutschland lebenden ¬Menschen ist vor diesem Hintergrund ein zentrales politisches Ziel der Bundesregierung. Kompetenzen in der deutschen Sprache sind der zentrale Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe, einen erfolgreichen Bildungsverlauf und gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auch für die Fachkräftegewinnung und Qualifizierung sind sprachliche Kompetenzen zentral. Die Fähigkeit zur angemessenen Kommunikation im Deutschen stellt somit eine individuelle und zugleich eine gesamtgesellschaftliche Ressource dar. Dies gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig davon, ob sie in Deutschland geboren oder zugewandert sind. Jeder Mensch sollte seinen Fähigkeiten entsprechend gefördert werden und Chancen auf Bildungsbeteiligung unabhängig von seiner sozialen und kulturellen Herkunft erhalten.

Für einen systematischen Aufbau sprachlicher Kompetenzen entlang der Bildungsbiographie ist es zunächst wichtig, die Übergänge zwischen Bildungsetappen oder von vorbereitenden Maßnahmen in das Regelsystem zu gestalten. Fehlende Abstimmungsprozesse an diesen Übergängen zwischen den Institutionen führen für den Einzelnen zu einer fehlenden Kontinuität von Maßnahmen. Das erschwert den Erwerb sprachlicher Kompetenzen gerade für Menschen, die hier einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Ein Übergangsmanagement und Unterstützungsangebote, die an vorhandene individuelle Erfahrungen, Kenntnisse und mehrsprachige Kompetenzen und die damit verbundenen Ressourcen anknüpfen, können eine passgenaue und individuelle Förderung ermöglichen.

Neben den Übergängen zwischen den Bildungsetappen ist auch das Zusammenspiel der verschiedenen Lernorte und Lerngelegenheiten entscheidend. Dies betrifft einerseits die Zusammenarbeit von professionellen Akteurinnen und Akteuren, zum Beispiel in multiprofessionellen Teams, zwischen alltagsintegrierter sprachlicher Bildung und additiver Sprachförderung, zwischen verschiedenen Unterrichtsfächern, zwischen Unterricht und Ganztagsangeboten in der Schule sowie zwischen Berufsschule und Betrieb. Dies betrifft andererseits das Zusammenwirken mit Bildungs- und Unterstützungsangeboten im non-formalen und informellen Bereich und im sozialen Umfeld wie zum Beispiel in der Familie, bei Freizeitaktivitäten und im beruflichen Umfeld. Eltern, Vereine, Unternehmen, Organisationen sowie weitere Einrichtungen und Angebote können in die sprachliche Bildung einbezogen werden, zum Beispiel bei der Förderung der Herkunftssprache oder als Orte für Kommunikationssituationen, die besonders motivierend für den Spracherwerb und das Sprachlernen sind. Zusätzlich können Betroffene bei Vorliegen bestimmter Diagnosen medizinisch-therapeutische Leistungen von Kinderärztinnen und -ärzten, psychologischen, sprach- und lerntherapeutischen Berufsgruppen in Anspruch nehmen. Dabei kann die bilaterale oder netzwerkförmige Zusammenarbeit von Akteurinnen und Akteuren an verschiedenen Lernorten zu einer lebensweltlich orientierten und ggf. für den schulischen oder beruflichen Kontext relevanten sprachlichen Bildung beitragen.

Vor diesem Hintergrund werden Forschungsprojekte gefördert, die Übergänge zwischen Bildungsetappen oder -zwischen formaler, non-formaler und informeller Bildung oder die Zusammenarbeit zwischen Lernorten im Fokus haben und damit einen Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung einer durchgängigen sprachlichen Bildung leisten. Damit sollen sie dazu beitragen, nachhaltig wirksame und verallgemeinerbare sprachliche Bildungsangebote in der formalen, non-formalen und/oder informellen Bildung für die unterschiedlichen individuellen Bedarfe bereitzustellen.

Damit ergeben sich unter anderem Forschungsfragen
o zur Gestaltung von Übergängen zwischen Bildungsetappen oder formaler, non-formaler und informeller Bildung;
o zur Gestaltung von Rahmenbedingungen, um den Aufbau sprachlicher Kompetenzen in Institutionen und im sozialen Umfeld bestmöglich zu unterstützen;
o zum Beitrag der Lernorte und Lerngelegenheiten für einen zielgerichteten Aufbau sprachlicher Kompetenzen;
o zu den Voraussetzungen sowie den Rollen und Perspektiven auf Seiten des pädagogischen Personals und weiterer Personen, die zur sprachlichen Bildung beitragen;
o zur Entwicklung von Diagnostikverfahren, Förderkonzepten und Professionalisierungsmaßnahmen in der durch¬gängigen sprachlichen Bildung, die Herausforderungen der Praxis adressieren und Forschungslücken schließen;
o zur Rolle der Mehrsprachigkeit in diesem Zusammenhang;
o zum Einbezug weiterer, auch nicht-professioneller Akteurinnen und Akteure in die sprachliche Bildung.

Die aufgeführten Aspekte sind nicht als abschließend anzusehen.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung (z. B. auch Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen).

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Bereich Bildung, Gender; Empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartner:
Frau Dr. Claudia Hachul (claudia.hachul@dlr.de, Telefon: +49 228/3821 1615)
Herr Dr. Benedict Kaufmann (benedict.kaufmann@dlr.de, Telefon: +49 228/3821 1788)

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/07/Bekanntmachung20_empirische-Bildungsforschung.html