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Nachwuchsgruppen im Rahmen des Konzepts ,,Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" (Modul I)
Termin:
15.07.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Mit der Förderung wird ein doppeltes Ziel verfolgt: Zum einen sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, die einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis dieser Veränderungsprozesse leisten und die relevanten Zusammenhänge ganzheitlich erfassen. Dieses Wissen ist notwendig, um Entwicklungen bewerten und in eine gewünschte Richtung lenken zu können. Zum anderen sollen die Themen der Bioökonomie als sichtbares Forschungsfeld in den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch den Kultur- und Geisteswissenschaften etabliert werden. Die Förderung zielt darauf, Bioökonomie langfristig in der universitären Lehre und Forschung zu verankern.

Gefördert werden Forschungsvorhaben von Nachwuchsgruppen aus den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch den Kultur- und Geisteswissenschaften an Hochschulen oder außerhochschulischen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Die Zusammensetzung der Nachwuchsgruppen sollte sich aus der jeweiligen Themenstellung ergeben. Sofern natur- oder technikwissenschaftliche Expertise erforderlich ist, können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechendem Profil in die Gruppe integriert werden. Die übergeordnete Ausrichtung der Forschungsarbeiten muss einen klaren Bezug zu den Sozial-, Politik- und/oder Wirtschaftswissenschaften aufweisen.

Bioökonomische Transformationsprozesse berühren ein breites Spektrum an Themen mit Bezügen zu verschiedenen Disziplinen. Im Sinne einer bestmöglichen Nachwuchsförderung schafft die Förderrichtlinie die erforderlichen Bedingungen für exzellente, zukunftsweisende und gesellschaftlich relevante Forschung. Die Förderung zielt darauf, den Wandel zu einer Bioökonomie in all seinen Facetten möglichst umfassend zu verstehen, seine Effekte zu analysieren und zu bewerten sowie Konsequenzen und Handlungsoptionen aufzuzeigen. Begrüßt werden insbesondere Arbeiten, die das Verhältnis zwischen bioökonomischen Transformationsprozessen und den Zielen für nachhaltige Entwicklung an konkreten Fragestellungen untersuchen. In der Vorhabenskizze sollte dargelegt werden, welche Bezüge es zu den SDGs gibt. Die nachfolgend genannten Forschungsthemen sollen den möglichen Horizont für relevante Fragestellungen aufzeigen:
o Bedingungen und Konsequenzen verschiedener Transformationspfade von einer fossil- zu einer biobasierten Wirtschaftsform (SDGs 8, 9, 12),
o wirtschaftliche Tragfähigkeit, ökologische Bilanz und nachhaltige Gestaltung bioökonomischer Wertschöpfungsketten (SDGs 9, 12),
o Wandel soziotechnischer Systeme und Innovationsmanagement (SDGs 8, 11, 12),
o Zielkonflikte beispielsweise zwischen dem Erhalt von Ökosystemen und deren Leistungen, dem Recht auf Entwicklung, Ernährungssicherung und der Biomassenutzung für energetische oder stoffliche Zwecke (SDGs 2, 3, 6, 7, 8, 12, 13, 14, 15),
o Dynamiken und Konkurrenzen der Landnutzung einschließlich indirekter Landnutzungseffekte (SDG 15),
o Kreislaufmodelle und Ansätze für eine biobasierte Kreislaufwirtschaft (SDGs 8, 9, 11, 12),
o Verteilungseffekte und weitere sozioökonomische Implikationen von Transformationsprozessen im Bereich der Bioökonomie (SDGs 8, 9, 12),
o Steuerungsansätze (,,Governance") etwa im Kontext von Klimaschutz- und Handelsverträgen oder Umweltregimen (SDGs 2, 3, 6, 7, 13, 14, 15),
o legitimatorische und normative Fragen, die sich im Kontext der Bioökonomie ergeben (SDGs 2, 3 13, 14, 15),
o regionale Bioökonomie-Modelle und -Anpassungsstrategien (SDGs 8, 9, 11, 12),
o Bioökonomie in internationalen Beziehungen, transnationale Zusammenhänge und entwicklungspolitische Implikationen (SDGs 2, 3, 6, 7, 8, 12, 13, 14, 15),
o kulturelle und symbolische Aspekte einer Transformation, auch in historischer Perspektive (SDGs 8, 12, 15),
o Bioökonomie im Zusammenhang mit Lebensstilen, Konsumerwartungen und Wertewandel (SDG 12).

Gefördert werden ambitionierte Vorhaben, deren thematische Passfähigkeit und wissenschaftliche Relevanz erwarten lassen, dass von ihnen Impulse sowohl für die Forschung und die Ausgestaltung einer Bioökonomie als auch für die weitere wissenschaftliche Karriere der Nachwuchsgruppenmitglieder ausgehen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner sind
Dr. Dieter Konold, Telefon: 0 24 61/61-88 52, E-Mail: d.konold@fz-juelich.de
Dr. Thomas Schwietring, Telefon: 0 24 61/61-16 68, E-Mail: t.schwietring@fz-juelich.de

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3394.html
http://www.ptj.de