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Künstlichen Intelligenz in der Hochschulbildung
Termin:
15.07.2021
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Der Einsatz von KI bietet besondere Potenziale der individuellen Adaption von Lehr- und Lernprozessen und zur Entlastung von Lehrenden und Verwaltungsmitarbeitenden bei Routineaufgaben. Auch im Sinne gesellschafts- und bildungspolitischer Ziele kann KI zur Erhöhung der Studienerfolgsquote, zur Steigerung der Chancengerechtigkeit und zur Vergrößerung von Zugangsmöglichkeiten zum Studium für Menschen mit Behinderungen (etwa bei Hör- und Sehbehinderungen) beitragen. Um dies erreichen zu können, muss sowohl der Kompetenzaufbau im Bereich KI als auch die Nutzung von KI in der Lehre gleichermaßen an den Hochschulen gefördert werden. Die Beachtung datenschutzrechtlicher und ethischer Aspekte ist dabei eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz und die erfolgreiche Nutzung von KI in der Hochschulbildung.

Um in der Vielfalt und Breite des Hochschulsystems wirksame Effekte in Studium und Lehre zu erreichen, verfolgt die Förderinitiative ,,KI in der Hochschulbildung" folgende Ziele:
a. die Qualifizierung von zukünftigen akademischen Fachkräften durch die Implementierung von KI als Studieninhalt,
b. die Verbesserung der Qualität, Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit der Hochschulbildung durch den Einsatz von KI.

Der Zuwendungszweck liegt vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen in der Entwicklung KI-bezogener Studien¬angebote sowie dem Aufbau und Einsatz KI-basierter Technologien in der Hochschulbildung. Die Studienangebote und Technologien sollen in der Breite der Hochschulbildung, d. h. in unterschiedlichen Fachdisziplinen, Studienphasen und Hochschultypen zum Einsatz kommen

Die Förderung umfasst sowohl Maßnahmen zur Stärkung von KI-Kompetenzen als auch Maßnahmen zur Verbesserung der Hochschulbildung durch KI. Diese Gegenstände der Förderung werden im Folgenden näher ausgeführt.

1. Maßnahmen zur Stärkung der KI-Kompetenzen bei Studien- und Qualifizierungsangeboten
Unter dem Begriff KI-Kompetenzen werden Fähigkeiten und Fertigkeiten gefasst, die zur technischen Umsetzung von KI-Anwendungen erforderlich sind. Weiterhin werden hier auch Fähigkeiten subsummiert, die soziotechnische und soziale sowie pädagogisch-didaktische Einschätzungen zu KI und ihrem Einsatz in spezifischen Anwendungsgebieten ermöglichen.
In diesem Bereich wird Unterstützung gewährt für die Konzeption und die Entwicklung neuer KI-bezogener Studienangebote sowie Maßnahmen zur Weiterentwicklung bestehender KI-bezogener Studienangebote. Grundsätzlich gilt hierbei, dass sowohl die Entwicklung fachspezifischer als auch fachübergreifender Angebote mit KI-Schwerpunkt gefördert werden. Während derartige Inhalte typischerweise in der Informatik oder in Informatik-nahen Studiengängen verortet sind, zielt die Förderrichtlinie ebenso auf den Auf- und Ausbau von Studien- und Qualifizierungsangeboten in allen Fach- und Teildisziplinen (beispielsweise Digital Humanities in den Geisteswissenschaften) oder auch disziplinübergreifend mit dem Ziel der Stärkung von KI-Kompetenzen. Auch sind Studienangebote förderwürdig, die soziale, kulturelle, juristische und ethische Belange von KI behandeln (z. B. Analyse neuer soziotechnischer Verantwortungsgefüge durch KI, Analyse und Entwicklung vertrauenswürdiger KI) oder die KI-Lerninhalte über unterschiedliche ¬didaktisch konzipierte Lehr-Lernformen vermitteln (beispielsweise Ansätze des problemorientierten, praxisorientierten oder forschungsorientierten Lernens und Lehrens).
Die Studienangebote können gestaltet werden als
o einzelne oder miteinander kombinierbare Kurse, alleinstehend (als Zertifikatsangebote, Micro-Credentials oder Ähnliches) oder als Integration in bestehende KI-bezogene Studiengangsangebote,
o Studienmodule,
o Bachelor- und Masterstudiengänge oder vergleichbare Studienangebote.

2. Maßnahmen zur Verbesserung der Hochschulbildung durch den Einsatz von KI
Der Einsatz von KI ermöglicht Lehre neu und anders zu denken und zu konzipieren. Es lassen sich kritische Phänomene wie etwa das ,,teaching to the middle" - die Ausrichtung der Lehre am Leistungsdurchschnitt - oder solche, die lernpsychologische Grundlagen missachten, vermeiden. Gleichzeitig ist es wichtig, datenschutzrechtliche und ethische Aspekte bei der Einbindung und KI zur Unterstützung der Hochschulbildung zu berücksichtigen und die Grenzen des Einsatzes von KI kritisch zu reflektieren.

Zur Verbesserung der Hochschulbildung durch den Einsatz von KI kann für folgende Punkte eine Förderung beantragt werden:
a) Aufbau von KI-basierten Technologien für die Hochschulbildung
o KI zur Unterstützung von Lehraktivitäten
o KI zur Unterstützung und Bewertung von Lernprozessen
o KI für die Lehr- und Studienverwaltung

b) Aufbau von KI-Kompetenzen für Lehr- und Verwaltungspersonal

3. Nachhaltigkeit, Vernetzung und Transfer als Aspekt für beide Förderbereiche
a) Dazu ist es wichtig, Wissensmanagement und Nutzung von Synergien in die Projektplanung einzubinden, indem Hochschul-Governance-Aspekte in der Projektgestaltung berücksichtigt werden.
b) Weiter wird im Sinne von Nachhaltigkeit und Transfer ein klarer Fokus auf didaktisch hochwertige, kompetenzorientierte Lehr-Lernansätze erwartet, der auch in Bezug zum Lehrverständnis der Hochschule formuliert wird.
c) Zudem sind geeignete Nutzungsrechte über freie Lizenzen (z. B. Open-Source-Lizenzen oder Creative-Commons-Lizenzen) einzuräumen, und bei technischen Entwicklungen ist die Interoperabilität mit bestehenden Lösungen anzustreben.
d) Um Synergien zu schaffen und KI-Lernangebote und KI-basierte Unterstützungsmöglichkeiten möglichst vielfältig zu nutzen, sollen Möglichkeiten eingeplant werden, die eigenen Entwicklungen oder Teile davon auf übergreifenden Lernplattformen/Landesportalen oder als OER verfügbar zu machen und/oder bestehende KI-Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten anderer Akteure in die eigene Lehre zu integrieren. In den Projektvorschlägen sind auch - gegebenenfalls quantifizierbare - Indikatoren für die Wirksamkeit und den Transfer der geplanten Maßnahmen zu definieren und die Zielerreichung zu überprüfen. Auf dieser Basis sollen der Mehrwert der Maßnahmen im Vergleich zur Ausgangslage sowie der Beitrag zum Erreichen der förderpolitischen Ziele bewertet werden.

Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen, einschließlich Hochschulen in Trägerschaft einer Stiftung oder Körperschaft des öffentlichen Rechts und staatlich anerkannte Hochschulen, die überwiegend staatlich refinanziert ¬werden. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen als Verbund ist möglich, wenn eine Hochschule als Koordinatorin benannt ist. Eine Hochschule kann jeweils einen Antrag für ein Einzelvorhaben und einen Antrag als Verbundpartner bzw. Koordinator eines Verbundes stellen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger ,,Digitale Hochschulbildung"
Steinplatz 1, 10623 Berlin
E-Mail: DigitaleHochschulbildung@vdivde-it.de
Telefon: 0 30/31 00 78-5 24

Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3409.html