KMU-Innovativ, Nächster
Termin:
20.12.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Mit KMU-innovativ will das BMBF die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU vereinfachen. KMU-innovativ ist in Technologiefeldern gestartet, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind:
Elektronik und autonomes Fahren
Forschung für die zivile Sicherheit
Medizintechnik
Informations- und Kommunikationstechnologien
Materialforschung
Mensch-Technik-Interaktion
Photonik und Quantentechnologien
Produktionstechnologie
Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.
Folgende Vorhaben sind förderfähig:
- Einzelvorhaben eines KMU sowie
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen. An dem Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten KMU zugutekommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten KMU liegen.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-561.html
Elektronik und autonomes Fahren
Forschung für die zivile Sicherheit
Medizintechnik
Informations- und Kommunikationstechnologien
Materialforschung
Mensch-Technik-Interaktion
Photonik und Quantentechnologien
Produktionstechnologie
Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.
Folgende Vorhaben sind förderfähig:
- Einzelvorhaben eines KMU sowie
- Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen. An dem Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten KMU zugutekommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten KMU liegen.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-561.html