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5G Innovationswettbewerb - Phase 1
Termin:
01.01.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Im Rahmen dieses Förderprogramms wird die Erstellung von Konzepten für 5G-Pionierprojekte in Modellregionen gefördert. Das Ziel der Konzepte soll auf der Vorbereitung von Projekten für die Erprobung und Erforschung anwender-basierter Lösungen unter realen Bedingungen liegen. Im Fokus stehen Anwendungen u. a. in den Bereichen Energie, Gesundheit, Industrie 4.0, Verkehr, Landwirtschaft sowie im Logistikbereich. Es wird erwartet, dass die Konzepte im Innovationswettbewerb eine Fülle innovativer Ideen bei Anwendern und Mobilfunkbranche sowie im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien hervorbringen werden. Hierzu gehören: Aufzeigen neuartiger Geschäftsmodelle und Anwendungen, effiziente Integration bestehender Kommunikationsnetze, Hebung von Synergieeffekten, Einbindung von Anwendern aus den Bereichen Gewerbe, Industrie, öffentlicher Sektor sowie private Konsumenten, effiziente und nachhaltige Nutzung von Ressourcen.

Gegenstand der Förderung
Durch die 5x5G-Strategie wird in einem zweistufigen Verfahren zunächst die Entwicklung von Konzepten für 5G-Pro-jekte in Pionierregionen gefördert (5G Innovationswettbewerb - Phase 1). Diese Konzepte sollen die Erprobung innovativer 5G-Anwendungen in den Regionen vorbereiten, die Projektteilnehmer vernetzen, die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ermitteln und können als Grundlage für einen Antrag auf Projektförderung dienen.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte und Landkreise. Ebenfalls antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u. a. Zweckverbände). Die Zusammenarbeit dieser Gebietskörperschaften mit Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Verbänden wird ausdrücklich angeregt, um praxisnahe Konzepte zu erarbeiten und die vor Ort betroffenen Akteure frühzeitig zu vernetzen.
Die maximale Höhe der Zuwendung bezieht sich jeweils auf eine antragstellende Gebiets-körperschaft bzw. einen Verbund antragstellender Gebietskörperschaften. Mehrere Projekte zur Erstellung von Konzepten im Sinne der Förderrichtlinie sind möglich, erhöhen aber nicht den jeweiligen maximalen Zuwendungsbetrag pro Gebietskörperschaft.
Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 100.000 Euro.
Die Förderrichtlinie wird durch die
Projektgruppe 5G im
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
E-Mail: 5G@BMVI.Bund.de umgesetzt.

Weitere Informationen:
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=f8dd2dfbb1e97c771135ad48dfb28f9e;views;document&doc=14244
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/aufruf-antragseinrichtung-5g-innovationswettbewerb-5x5g-strategie.pdf?__blob=publicationFile