Förderung von Verbundforschungsprojekten zu risikoadaptierter Krebsfrüherkennung
Termin:
15.09.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Es werden interdisziplinäre Forschungsverbünde gefördert, die bei solchen Krebsentitäten neue Ansätze zur risikoadaptierten Krebsfrüherkennung entwickeln, validieren und implementieren, für die noch keine risikoadaptierten Früherkennungsprogramme bestehen.
Die Fördermaßnahme besteht aus zwei Modulen:
Modul 1: Erarbeitung und Validierung von neuen Risikoscores und Instrumenten für die Risikostratifizierung bei Tumorarten, für die keine risikoadaptierten Früherkennungsprogramme bestehen und denen aufgrund ihrer Häufigkeit und Mortalität eine besondere Dringlichkeit zukommt.
Ein Ziel ist es, einen Personenkreis mit einem besonders erhöhten Krebsrisiko zu definieren. Dazu werden entitätenspezifische und (zum Beispiel bei gemeinsamer genetischer oder molekularer Basis) entitätenübergreifende Ansätze ermittelt, um neue Indikatoren zur Quantifizierung eines Erkrankungsrisikos sowie von Instrumenten zur Risikostratifizierung zu bestimmen. Besonders interessant sind Biomarker in nichtinvasiv oder minimalinvasiv zu gewinnenden Köpermaterialien, die sich für einen möglichen breiten Einsatz unter Routinebedingungen eines bevölkerungsweiten Screenings eignen. Neben genetischen Biomarkern, insbesondere den polygenen Risikoscores, sind weitere innovative Ansätze, die sich aus dem Einsatz und der Kombination moderner Omics-Technologien oder bildgebender Verfahren und deren bioinformatischer Analysen ergeben, von besonderem Interesse. Für eine zuverlässige Risikostratifizierung bedarf es voraussichtlich in vielen Fällen einer Kombination von klinisch-anamnestisch erhobenen Risikofaktoren, neuen Biomarkersignaturen für aussagekräftige Risikoscores und Ergebnissen bildgebender Verfahren. So können praktikable Test- und Diagnostikverfahren (Instrumente wie zum Beispiel Gentests, Liquid Biopsy) für Routinebedingungen und die Ableitung von Eintrittspforten für ihre Anwendung in bevölkerungsweiten Screenings entwickelt werden.
Modul 2: Erarbeitung und Validierung von Umsetzungskonzepten für risikoadaptierte Früherkennung auf Basis von Risikoscores und stratifizierten Personengruppen unter Berücksichtigung der deutschen Versorgungssituation.
Alternativ können umfangreiche Modellierungen zur Abbildung der Risikostratifizierung in der Krebsfrüherkennung entwickelt und eingesetzt werden. Die Modellierung sollte die Optimierung des Krebsvorsorgescreenings durch Variation der Altersgrenze, der Wahl des Screening-Tests, der Interpretation von Testergebnissen und weiterer Parameter ermöglichen. Auf dieser Basis könnten geeignete Intervalle für Screening- und Nachsorge definiert und die Effektivität sowie die Kosten-Effizienz der Vorsorgeuntersuchungen gesteigert werden.
Mittels randomisierter klinischer Studien ließe sich die höchste Evidenz für die Senkung der Mortalität oder der Häufigkeit fortgeschrittener Tumorstadien bei Erstdiagnose nachweisen. Dafür sind jedoch sehr große Fallzahlen und lange Beobachtungszeiten erforderlich. Daher sind sie im Rahmen dieser Maßnahme kaum umsetzbar. Deswegen ist die Entwicklung und Prüfung alternativer Evaluierungsansätze notwendig, um die Effektivität und Kosten-Effizienz einer risikoadaptierten Krebsfrüherkennung beurteilen zu können. Hier könnte zum Beispiel auf existierende Kohorten, Datensätze oder Biomaterialbanken zurückgegriffen werden. Falls nachweisbar erforderlich, können aber auch gezielt neue Datenerhebungen und Biomaterialsammlungen initiiert werden.
Die Validierung der Konzepte sollte sinnvollerweise in der asymptomatischen Zielbevölkerung erfolgen.
Die Verbundanträge müssen Modul 1 oder Modul 2 adressieren. Auf einem erfolgreichen Modul 1 kann ein anschließendes Modul 2 aufsetzen. In diesem wären die zunächst erarbeiteten innovativen Ansätze zur Risikostratifizierung durch die Erarbeitung neuer Umsetzungskonzepte für die risikoadaptierte Krebsfrüherkennung zu überprüfen. Idealerweise sollte auch hier eine sinkende Mortalität sowie eine geringere Inzidenz schwerer Krankheitsstadien bei der Erstdiagnose nachweisbar sein.
Voraussetzung zur Erreichung der für die Module genannten Ziele ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Forschungsgruppen mit komplementären, aufeinander abgestimmten Expertisen in Verbünden. So ist zum Beispiel Expertise in der diagnostischen Genetik, der Bildgebung, der klinischen Epidemiologie und Präventionsforschung sowie der Modellierung gefragt. Vertreten sein können Arbeitsgruppen aus universitären, außeruniversitären und ggf. industriellen Forschungs- sowie medizinischen Einrichtungen, die sich auf regionaler oder überregionaler Ebene zusammenschließen.
Es können auch Forschungsansätze zur Förderung kommen, die entitätenübergreifende Fragestellungen zur Ermittlung des Krebsrisikos bearbeiten und damit über entitätenspezifische Risikoscores hinausgehende Faktoren und Umsetzungskonzepte in den Fokus nehmen.
Aspekte des späteren Transfers der Konzepte für die risikoadaptierte Früherkennung in die Anwendung, zum Beispiel hinsichtlich Akzeptanz oder Umsetzbarkeit, sollten in den Anträgen bereits konsequent mitgedacht werden.
Um die Bedarfsgerechtigkeit der geförderten Forschung für die Bürger/Betroffenen sicherzustellen und ihre Akzeptanz zu erhöhen und sicherzustellen, soll die Perspektive einschlägiger Interessengruppen aus Gesundheitswesen und Gesellschaft, allen voran der Patienten, auf allen relevanten Ebenen und Prozessen von Anfang an einbezogen werden. Aktiver Einbezug verspricht Mehrwert zum Beispiel durch die Auswahl besonders relevanter Forschungs¬fragestellungen, die Festlegung passgenauer patientenrelevanter Endpunkte/Indikatoren, die Gestaltung einer alltagstauglichen und dadurch wirksameren Rekrutierung, die Entwicklung belastungsärmerer Studienprotokolle oder eine zielgerichtetere, betroffenenorientierte Information und Aufklärung. Die Einbeziehung von Patienten oder ihrer Vertretungen soll von der Formulierung der Forschungsfragestellungen über die aktive, mitgestaltende Beteiligung am Forschungsprozess bis hin zur Verbreitung von Forschungsergebnissen reichen. In die Planung und Ausgestaltung der Forschung sollen explizit bereits erkrankte Menschen, andere wichtige Interessengruppen aus dem Gesundheitswesen und darüber hinaus - wo sinnvoll - auch weitere Bürger aktiv einbezogen werden. Im Rahmen dieser Fördermaßnahme soll die Einbeziehung insbesondere von Patientinnen und Patienten in den Blick genommen werden, in der höchsten, für die jeweilige Forschungsfrage sinnvollen Intensität geschehen und budgetär angemessen berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt. Voraussetzung für eine mögliche Förderung ist, dass mindestens ein Verbundpartner der Hochschulmedizin angehört.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/02/2023-02-13-Bekanntmachung-Krebsfr%C3%BCherkennung.html
Die Fördermaßnahme besteht aus zwei Modulen:
Modul 1: Erarbeitung und Validierung von neuen Risikoscores und Instrumenten für die Risikostratifizierung bei Tumorarten, für die keine risikoadaptierten Früherkennungsprogramme bestehen und denen aufgrund ihrer Häufigkeit und Mortalität eine besondere Dringlichkeit zukommt.
Ein Ziel ist es, einen Personenkreis mit einem besonders erhöhten Krebsrisiko zu definieren. Dazu werden entitätenspezifische und (zum Beispiel bei gemeinsamer genetischer oder molekularer Basis) entitätenübergreifende Ansätze ermittelt, um neue Indikatoren zur Quantifizierung eines Erkrankungsrisikos sowie von Instrumenten zur Risikostratifizierung zu bestimmen. Besonders interessant sind Biomarker in nichtinvasiv oder minimalinvasiv zu gewinnenden Köpermaterialien, die sich für einen möglichen breiten Einsatz unter Routinebedingungen eines bevölkerungsweiten Screenings eignen. Neben genetischen Biomarkern, insbesondere den polygenen Risikoscores, sind weitere innovative Ansätze, die sich aus dem Einsatz und der Kombination moderner Omics-Technologien oder bildgebender Verfahren und deren bioinformatischer Analysen ergeben, von besonderem Interesse. Für eine zuverlässige Risikostratifizierung bedarf es voraussichtlich in vielen Fällen einer Kombination von klinisch-anamnestisch erhobenen Risikofaktoren, neuen Biomarkersignaturen für aussagekräftige Risikoscores und Ergebnissen bildgebender Verfahren. So können praktikable Test- und Diagnostikverfahren (Instrumente wie zum Beispiel Gentests, Liquid Biopsy) für Routinebedingungen und die Ableitung von Eintrittspforten für ihre Anwendung in bevölkerungsweiten Screenings entwickelt werden.
Modul 2: Erarbeitung und Validierung von Umsetzungskonzepten für risikoadaptierte Früherkennung auf Basis von Risikoscores und stratifizierten Personengruppen unter Berücksichtigung der deutschen Versorgungssituation.
Alternativ können umfangreiche Modellierungen zur Abbildung der Risikostratifizierung in der Krebsfrüherkennung entwickelt und eingesetzt werden. Die Modellierung sollte die Optimierung des Krebsvorsorgescreenings durch Variation der Altersgrenze, der Wahl des Screening-Tests, der Interpretation von Testergebnissen und weiterer Parameter ermöglichen. Auf dieser Basis könnten geeignete Intervalle für Screening- und Nachsorge definiert und die Effektivität sowie die Kosten-Effizienz der Vorsorgeuntersuchungen gesteigert werden.
Mittels randomisierter klinischer Studien ließe sich die höchste Evidenz für die Senkung der Mortalität oder der Häufigkeit fortgeschrittener Tumorstadien bei Erstdiagnose nachweisen. Dafür sind jedoch sehr große Fallzahlen und lange Beobachtungszeiten erforderlich. Daher sind sie im Rahmen dieser Maßnahme kaum umsetzbar. Deswegen ist die Entwicklung und Prüfung alternativer Evaluierungsansätze notwendig, um die Effektivität und Kosten-Effizienz einer risikoadaptierten Krebsfrüherkennung beurteilen zu können. Hier könnte zum Beispiel auf existierende Kohorten, Datensätze oder Biomaterialbanken zurückgegriffen werden. Falls nachweisbar erforderlich, können aber auch gezielt neue Datenerhebungen und Biomaterialsammlungen initiiert werden.
Die Validierung der Konzepte sollte sinnvollerweise in der asymptomatischen Zielbevölkerung erfolgen.
Die Verbundanträge müssen Modul 1 oder Modul 2 adressieren. Auf einem erfolgreichen Modul 1 kann ein anschließendes Modul 2 aufsetzen. In diesem wären die zunächst erarbeiteten innovativen Ansätze zur Risikostratifizierung durch die Erarbeitung neuer Umsetzungskonzepte für die risikoadaptierte Krebsfrüherkennung zu überprüfen. Idealerweise sollte auch hier eine sinkende Mortalität sowie eine geringere Inzidenz schwerer Krankheitsstadien bei der Erstdiagnose nachweisbar sein.
Voraussetzung zur Erreichung der für die Module genannten Ziele ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Forschungsgruppen mit komplementären, aufeinander abgestimmten Expertisen in Verbünden. So ist zum Beispiel Expertise in der diagnostischen Genetik, der Bildgebung, der klinischen Epidemiologie und Präventionsforschung sowie der Modellierung gefragt. Vertreten sein können Arbeitsgruppen aus universitären, außeruniversitären und ggf. industriellen Forschungs- sowie medizinischen Einrichtungen, die sich auf regionaler oder überregionaler Ebene zusammenschließen.
Es können auch Forschungsansätze zur Förderung kommen, die entitätenübergreifende Fragestellungen zur Ermittlung des Krebsrisikos bearbeiten und damit über entitätenspezifische Risikoscores hinausgehende Faktoren und Umsetzungskonzepte in den Fokus nehmen.
Aspekte des späteren Transfers der Konzepte für die risikoadaptierte Früherkennung in die Anwendung, zum Beispiel hinsichtlich Akzeptanz oder Umsetzbarkeit, sollten in den Anträgen bereits konsequent mitgedacht werden.
Um die Bedarfsgerechtigkeit der geförderten Forschung für die Bürger/Betroffenen sicherzustellen und ihre Akzeptanz zu erhöhen und sicherzustellen, soll die Perspektive einschlägiger Interessengruppen aus Gesundheitswesen und Gesellschaft, allen voran der Patienten, auf allen relevanten Ebenen und Prozessen von Anfang an einbezogen werden. Aktiver Einbezug verspricht Mehrwert zum Beispiel durch die Auswahl besonders relevanter Forschungs¬fragestellungen, die Festlegung passgenauer patientenrelevanter Endpunkte/Indikatoren, die Gestaltung einer alltagstauglichen und dadurch wirksameren Rekrutierung, die Entwicklung belastungsärmerer Studienprotokolle oder eine zielgerichtetere, betroffenenorientierte Information und Aufklärung. Die Einbeziehung von Patienten oder ihrer Vertretungen soll von der Formulierung der Forschungsfragestellungen über die aktive, mitgestaltende Beteiligung am Forschungsprozess bis hin zur Verbreitung von Forschungsergebnissen reichen. In die Planung und Ausgestaltung der Forschung sollen explizit bereits erkrankte Menschen, andere wichtige Interessengruppen aus dem Gesundheitswesen und darüber hinaus - wo sinnvoll - auch weitere Bürger aktiv einbezogen werden. Im Rahmen dieser Fördermaßnahme soll die Einbeziehung insbesondere von Patientinnen und Patienten in den Blick genommen werden, in der höchsten, für die jeweilige Forschungsfrage sinnvollen Intensität geschehen und budgetär angemessen berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt. Voraussetzung für eine mögliche Förderung ist, dass mindestens ein Verbundpartner der Hochschulmedizin angehört.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2023/02/2023-02-13-Bekanntmachung-Krebsfr%C3%BCherkennung.html