Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld ,,Kommunalrichtlinie"
Termin:
20.12.2019
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Diese Förderung hat das Ziel, Anreize zur kostengünstigen Erschließung von Minderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgas-einsparungen zu realisieren. Es wird angestrebt, jährliche zusätzliche Einsparungen in Höhe von mindestens 400 000 Tonnen CO2-Äquivalent (brutto) sowie den Fördermitteleinsatz pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent auf 50 Euro pro Tonne(brutto) zu begrenzen. Forschungsschwerpunkte, die für die Förderung in Frage kommen sind:
1. Fokusberatung Klimaschutz
2. Energiemanagementsysteme
3. Umweltmanagementsysteme
4. Energiesparmodelle
5. Kommunale Netzwerke
6. Gewinnungsphase
7. Netzwerkphase
8. Potenzialstudien
9. Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
10. Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen
11. Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
12. Raumlufttechnische Anlagen
13. Nachhaltige Mobilität
14. Abfallentsorgung
15. Kläranlagen
16. Trinkwasserversorgung
17. Rechenzentren
18. Weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz
Die Antragsfristen sind vom 1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September. Die Fristen sind Ausschlussfristen, zur Fristwahrung reicht die elektronische Übersendung des Antrags. Anträge auf Zuwendung können nur über das ,,easy-Online"-Portal eingereicht werden. Der elektronische Antrag ist im Anschluss auszudrucken und den Projektträgern innerhalb von zwei Wochen zuzuleiten.
Weitere Informationen:
https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/4443/live/lw_bekdoc/richtlinie_zur_foerderung_von_klimaschutzprojekten_im_kommunalen_umfeld.pdf
1. Fokusberatung Klimaschutz
2. Energiemanagementsysteme
3. Umweltmanagementsysteme
4. Energiesparmodelle
5. Kommunale Netzwerke
6. Gewinnungsphase
7. Netzwerkphase
8. Potenzialstudien
9. Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
10. Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen
11. Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
12. Raumlufttechnische Anlagen
13. Nachhaltige Mobilität
14. Abfallentsorgung
15. Kläranlagen
16. Trinkwasserversorgung
17. Rechenzentren
18. Weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz
Die Antragsfristen sind vom 1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September. Die Fristen sind Ausschlussfristen, zur Fristwahrung reicht die elektronische Übersendung des Antrags. Anträge auf Zuwendung können nur über das ,,easy-Online"-Portal eingereicht werden. Der elektronische Antrag ist im Anschluss auszudrucken und den Projektträgern innerhalb von zwei Wochen zuzuleiten.
Weitere Informationen:
https://www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/4443/live/lw_bekdoc/richtlinie_zur_foerderung_von_klimaschutzprojekten_im_kommunalen_umfeld.pdf