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Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt
Termin:
01.06.2023
Fördergeber:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden ab der zweiten Jahreshälfte 2023 Forschungsprojekte, wissenschaftliche Nachwuchsgruppen sowie Stiftungsprofessuren gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie gefördert, die einen Beitrag zu den Handlungsfeldern "Aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine zukünftig bessere Vernetzung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention" (Kurz: "COVID-19-Pandemie") und "Prävention im Betrieb - das betriebsärztliche Handeln weiterentwickeln" (kurz: "Prävention im Betrieb") leisten.
Bezogen auf das Handlungsfeld "COVID-19-Pandemie" werden insbesondere Beiträge zu einem oder mehreren der folgenden Themen erwartet:
- Erprobung und Weiterentwicklung von Ansätzen zur verbesserten Vernetzung von Infektionsschutz, Gefährdungsbeurteilung, medizinischem Arbeits- und Gesundheitsschutz inklusive dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und darauf basierend die Ableitung von Impulsen für die Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzsystems
- betrieblicher Umgang mit der Pandemie und ihren psychosozialen und gesundheitlichen Folgen sowie die betriebliche Ausgestaltung einer gesundheitsförderlichen Arbeitsumgebung
- Entwicklung und Erprobung von evidenzbasierten Empfehlungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zum Umgang mit pandemieassoziierten Risiken
- Analyse von Wiedereingliederungsprozessen und möglichen spezifischen Bedürfnissen bei der Rückkehr zur Arbeit nach Infektionskrankheiten, zum Beispiel von Beschäftigten mit oder nach Post-COVID/Long-COVID-Syndromen sowie pandemieassoziierten psychischen Erkrankungen
- Bereitstellung und Nutzung von Daten zu pandemieassoziierten Arbeitsbelastungen und damit verbundenen Gesundheitsrisiken sowie berufsbezogenen Infektionsrisiken
- Verzahnung des Gesundheits-, Infektions- und Arbeitsschutzes auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene
- Entwicklung und Erprobung von Ansätzen und Empfehlungen zur Erhöhung der gesundheitlichen Chancengleichheit von Beschäftigten bei neuen Arbeitsformen und prekären oder atypischen Arbeitsverhältnissen, die durch die Pandemie verstärkt in den Fokus gerückt sind
Bezogen auf das Handlungsfeld "Prävention im Betrieb" werden insbesondere Beiträge zu einem oder mehreren der folgenden Themen erwartet:
- Modelle zur besseren Vernetzung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge mit den weiteren Gesundheitssystemen
- Ermittlung von Faktoren, die die Kooperation zwischen allen relevanten inner- und außerbetrieblichen Akteuren stärken
- Nutzung von Daten der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- betriebliche Gesundheitsvorsorge als Instrument zur zielgruppenspezifischen und arbeitsbedingungsspezifischen Prävention
- Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien beziehungsweise E-Health oder Telemedizin in der arbeitsmedizinischen Prävention und dem betriebsärztlichen Handeln
- Arbeitsmedizinische Begleitung von Schwerpunktaktionen (zum Beispiel Einführung neuer Technologien, Lärmminderungsprogramm, mobile Arbeit)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, das heißt freie und öffentliche Einrichtungen, Universitäten und Forschungseinrichtungen, Bildungsträger, Verbände und Körperschaften, die ihre Eignung zur Durchführung der beantragten Maßnahme durch Nachweis der Expertise und eine Erklärung ihrer Eignung nachweisen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Weitere Informationen:
https://www.foga-foerderprogramm.de/DE/Foerderverfahren/Bekanntmachungen/bekanntmachungen_node.html