Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren
Termin:
01.07.2022
Fördergeber:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Innovationspotentiale ausschöpfen, Wettbewerbsfähigkeit sichern, Wirtschaftskraft stärken. Gefördert werden Einzelprojekte, Gemeinschaftsprojekte mehrerer Unternehmen und Verbundprojekte von Unternehmen und Hochschulen in den Bereichen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
Gefördert werden Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren dienen sowie Personalausgaben für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungen, Auftragsforschung, Betriebsausgaben sowie Ausgaben für die Anmeldung von Patenten und Schutzrechten im Zusammenhang mit dem geförderten FuE-Projekt.
Antragsberechtigte sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Forschungseinrichtungen und Hochschulen.
Vor Antragstellung ist eine Projektskizze zum geplanten Vorhaben einzureichen. Innerhalb eines Abstimmungsverfahrens zwischen dem Richtliniengeber Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten und der Investitionsbank wird auf der Grundlage festgelegter Projektauswahlkriterien über die Förderwürdigkeit des Vorhabens entschieden. Sollten eingereichte Anträge dieses Abstimmungsverfahren nicht durchlaufen haben, gelten diese Anträge als noch nicht eingereicht und ein sofortiger Vorhabensbeginn ist ausgeschlossen, da diese Anträge als Projektskizzen gewertet werden.
Weitere Informationen:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/innovativ-sein/forschung-und-entwicklung-ab-2018
Gefördert werden Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren dienen sowie Personalausgaben für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungen, Auftragsforschung, Betriebsausgaben sowie Ausgaben für die Anmeldung von Patenten und Schutzrechten im Zusammenhang mit dem geförderten FuE-Projekt.
Antragsberechtigte sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Forschungseinrichtungen und Hochschulen.
Vor Antragstellung ist eine Projektskizze zum geplanten Vorhaben einzureichen. Innerhalb eines Abstimmungsverfahrens zwischen dem Richtliniengeber Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten und der Investitionsbank wird auf der Grundlage festgelegter Projektauswahlkriterien über die Förderwürdigkeit des Vorhabens entschieden. Sollten eingereichte Anträge dieses Abstimmungsverfahren nicht durchlaufen haben, gelten diese Anträge als noch nicht eingereicht und ein sofortiger Vorhabensbeginn ist ausgeschlossen, da diese Anträge als Projektskizzen gewertet werden.
Weitere Informationen:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/innovativ-sein/forschung-und-entwicklung-ab-2018