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Civic Innovation – Förderung von gemeinwohlorientierten KI-Projekten
Termin:
31.12.2023
Fördergeber:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gegenstand der Förderung sind KI-basierte Entwicklungsprojekte, die interdisziplinär und/oder sektorenübergreifend, d. h. in partnerschaftlicher Zusammenarbeit und im Verbund mit Akteurinnen und Akteuren aus verschiedenen Sektoren (öffentliche Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft) umgesetzt werden. Gefördert werden KI-basierte nutzerorientierte Projekte bis zum Prototyp-Stadium 3, die einen eindeutig erkennbaren gemeinwohlorientierten Schwerpunkt haben und KI-Technologie zur Erreichung ihres Zwecks anwenden. Im Sinne des gemeinwohlorientierten Ansatzes sollen die KI-Anwendungen Themen im gesamten Spektrum der Arbeits- und Sozialpolitik im Aufgabenbereich des BMAS (vgl. Nummer 5) adressieren, z. B. psychische oder physische Gesundheit von Arbeitnehmenden, Qualität der Arbeit, Innovationen in der Aus- und Weiterbildung, Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowie Verbesserung der Lebenssituation von sozial benachteiligten Personen. Die Projektvorhaben sollen dabei grundsätzlich gesellschaftliche Belange aus der Handlungszuständigkeit des BMAS umfassen und
können sich sowohl speziell auf die Belange vulnerabler sozialer Gruppen wie z. B. Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete, Langzeitarbeitslose oder sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche als auch auf neue Arbeitsmodelle wie z. B. Plattformökonomie oder auch auf weitere gemeinwohlbezogene Aspekte (z. B. Teilhabe, Befähigung, Rehabilitation) beziehen. Die im Rahmen der Projektförderung entwickelten Anwendungen sollen nachhaltig bei der Verbesserung der Lebensqualität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen.
Antragsberechtigt sind Zusammenschlüsse von juristischen Personen mit Hauptsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Der oder die Antragstellende muss eine kommunale oder regionale Gebietskörperschaft, eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder sonstige öffentliche Einrichtungen, eine öffentliche oder private Bildungs- oder Forschungseinrichtung, ein Verein, ein Verband, eine Stiftung oder ein (gemeinnütziges) Unternehmen sein.
Gefördert werden ausschließlich interdisziplinäre und/oder sektorenübergreifende Projektverbünde. Dies bedeutet, dass mindestens eine oder einer der oben Genannten als Hauptantragsteller oder Hauptantragstellerin und mindestens ein(e) weitere(r) Teilprojektpartnerin oder Teilprojektpartner beteiligt sein müssen.
Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren.
Weitere Informationen:
https://www.civic-innovation.de/projektfoerderung/ideen-werden-wirklichkeit