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Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig

Portraitbild

Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig

Karl-Tauchnitz-Str. 1

04107 Leipzig

Die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig wurde am 1. Juli 1846 anläßlich des 200. Geburtstages von Gottfried Wilhelm Leibniz auf Initiative namhafter Leipziger Professoren, unter ihnen der Mathematiker und Philosoph Moritz Wilhelm Drobisch, als Königlich Sächsische Gesellschaft der Wissenschaften gegründet. Diese Gründung stand damit in der Tradition jener Ideen, die bereits um 1700 von Leibniz und Tschirnhaus entwickelt, aber wenig aufeinander abgestimmt, dem damaligen Kurfürsten Friedrich August vorgelegt worden waren. Seit der Konstituierung des Freistaates Sachsen im Jahr 1919 trägt die Akademie ihren heutigen Namen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Akademie im Jahr 1948 unter der Präsidentschaft von Theodor Frings wiedereröffnet. Seitdem ist ihr Einzugsbereich für Ordentliche Mitglieder im wesentlichen auf die Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt festgelegt. In der DDR-Zeit wahrte die Akademie – trotz zunehmender ideologischer Abhängigkeit von der zentralen Akademie in Berlin seit den 70er Jahren – ihre Selbständigkeit, was vor allem der Amtsführung ihres damaligen Präsidenten Kurt Schwabe zu danken war.
Der Freistaat Sachsen bekennt sich in seiner Verfassung, die der Sächsische Landtag am 27. Mai 1992 annahm, in Artikel 121 „zur Trägerschaft für die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig”. Mit dem Gesetz vom 30. Mai 1994 wurde die Akademie in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts überführt. Auf seiner Sitzung vom 14. Oktober 1994 verabschiedete das Plenum der Akademie eine entsprechende Satzung. Sie wurde am 18. November 1994 von ihrem zu dieser Zeit amtierenden Präsidenten Günter Haase unterzeichnet. Die Sächsische Akademie wird von einem Präsidenten repräsentiert. Das Plenum der Ordentlichen Mitglieder wählt ihn für eine Amtszeit von vier Jahren; eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Im Leitungsgremium, dem Präsidium der Akademie, stehen ihm der Vizepräsident, die Sekretare der drei Klassen und deren Stellvertreter sowie der Generalsekretär zur Seite. Der Generalsekretär führt die Geschäfte der Akademie, leitet die Verwaltung und ist verantwortlich für den Haushalt.
Die Sächsische Akademie ist gemäß ihrer Satzung eine Gemeinschaft von Gelehrten mit dem gemeinnützigen Zweck, die Wissenschaft zu pflegen, sie durch Forschungen zu erweitern und zu vertiefen, wissenschaftliche Unternehmungen anzuregen und zu fördern. Sie gliedert sich in drei gleichberechtigte Klassen: die Mathematisch-naturwissenschaftliche Klasse, die Philologisch-historische Klasse und die Technikwissenschaftliche Klasse, wobei die beiden erstgenannten bereits seit der Gründung der Akademie bestehen und die letztgenannte am 10. Mai 1996 ihre Arbeit aufnahm. Der Gelehrtengesellschaft gehören gegenwärtig 141 Ordentliche Mitglieder und 79 Korrespondierende Mitglieder an. Die Ordentlichen Mitglieder versammeln sich in der Regel einmal im Monat zu Klassen- und Plenarsitzungen, um organisatorische Fragen zu erörtern, vor allem aber um Forschungsergebnisse vorzutragen und im interdisziplinären Dialog zu diskutieren.
Die Vorträge werden traditionsgemäß in den Sitzungsberichten der Akademie publiziert. Mit ihren Abhandlungen verfügt die Akademie über eine weitere Schriftenreihe, in der auch Autoren zu Wort kommen können, die nicht Mitglied der Akademie sind. Alle zwei Jahre erscheint ein Jahrbuch der Akademie. Mit ihren Sitzungsberichten, Abhandlungen und Jahrbüchern steht die Akademie im Schriftentausch mit wissenschaftlichen Einrichtungen in aller Welt. Die eingehenden Gegengaben erhält, alter Tradition folgend, die Leipziger Universitätsbibliothek. Des weiteren gibt die Akademie die von ihrer Historischen Kommission 1963 begründete und ab 1999 von einem dazu berufenen Herausgeberkreis fortgeführte Reihe Quellen und Forschungen zur sächsischen Geschichte heraus. In ihr erscheinen in loser Folge grundlege