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Voraussetzung und Grenzen der besonderen Förderung der Innenentwicklung der Städte durch § 13a BauGB
Projektbearbeiter:
Jana Puschbeck-Hansen
Finanzierung:
Haushalt;
Mit § 13a BauGB verfolgt der Gesetzgeber das Ziel durch Bebauungspläne der Innentwicklung einen Anreiz zur Verdichtung der städtischen Innebereich zu schaffen, um die enorm voranschreitende Neuversiegelung von Außenbereichsflächen zu bremsen. Die Dissertation zeigt die rechtslage auf und konfrontiert den gesetzgeberischen Anspruch mit den rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten einer beschleunigten Innenplanung duch die Gemeinden, um de lege ferenda rechtskonforme und angemessene konzeptionelle Verbesserungen zu entwickeln.

Schlagworte

BauGB, Innenentwicklung
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