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Untersuchungen zur Luft- und Körperschallausbreitung an einer Papierverarbeitungsmaschine
Projektbearbeiter:
Prof. Prof. Heinz, Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Schuckert, Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Knauer
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Veranlassung und Zielstellung Im Rahmen eines Industrieforschungsauftrages bestand die Aufgabe, die Wirksamkeit von Schallschutzmaßnahmen an einer Papierverarbeitungsmaschine hinsichtlich der Luft- und Körperschallausbreitung zu ermitteln und zu bewerten.
Untersuchungsmethodik Die Schallmessungen wurden mit dem Investigator 2260 der Fa. Brüel & Kjaer und dem entsprechenden Zubehör an der Papierverarbeitungsmaschine bei einer Produktion von ca. 150 m Wellpappe pro Minute durchgeführt. Die Messungen erfolgten in Anlehnung an die entsprechenden Vorschriften DIN 45635 Teil 1, DIN 45635 Teil 27 und DIN 45635 Teil 8.
Zusammenfassung Die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
    • Die Luft- und Körperschallmessungen vor Ort konnten unter den gegebenen Bedingungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.
    • An der ungekapselten Papierverarbeitungsmaschine wurde ein Luftschalldruckpegel von 102,7 dB(A) bei einem Abstand von ca. 0,30 m, 95,8 dB(A) bei einem Abstand von 1,30 m und 93,5 dB(A) bei einem Abstand von 2,60 m gemessen.
    • Zur Bestimmung der Wirksamkeit der Schallschutzkapsel wurde ein Luftschalldruckpegel bei geschlossener Kabine von 93,2 dB(A) bei einem Abstand von ca. 1 m gemessen.
    • Aus den Luftschallmessungen geht hervor, dass die Schallschutzkabine den Schalldruckpegel um ca. 10 dB(A) mindert. Mögliche Ursachen für das zu geringe Dämmmaß liegen in der hohen Anzahl von großflächigen Luftschallbrücken (z.B.: fehlen der Rückwand). Laut VDI-Richtlinie 2711 ist eine maximale Öffnungsfläche in der Kapsel von nur 0,01 % bei Kapselklasse III a zulässig.
    • Der Körperschall und die Körperschallausbreitung haben nur einen geringen Einfluss auf den Luftschalldruckpegel.

Schlagworte

Körperschall, Luftschallmessung, Schallschutz, Terzspektrum

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