Unabhängige Monitoring-Studie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Land Sachsen-Anhalt
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Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Die Istanbul-Konvention - Übereinkommen des Europarates zur Verhütungund Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, den Rechtsanspruch vonbetroffenen Mädchen und Frauen auf niedrigschwellige, spezialisierte und barrierefreie Unterstützung umzusetzen. Für die Bereitstellung sind dieBundesländer und die Kommunen verantwortlich. Der Monitoring-Berichtanalysiert die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen-Anhalt. Er reflektiert die Versorgungssituation für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Mädchen und Frauen allgemein. Zusätzlich wird spezifisch auf marginalisierte Gruppen eingegangen - insbesondere behinderteMädchen und Frauen und geflüchtete Mädchen und Frauen. Für den Bericht wurden Dokumente gesichtet und Interviews mit Vertreter*innen aus dem Handlungsfeld geführt.
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Prof. Dr. Heinz-Jürgen Voß
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
06217
Merseburg
Tel.:+49 3461 462903
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