Die Rechtsfigur des Gesamtplans
Projektleiter:
Finanzierung:
Haushalt;
Die steuerliche Rechtsprechung zieht die Figur des Gesamtplans heran, um die Anwendbarkeit steuerlicher Normen in Fällen zu begründen, in denen die Beteiligten mehrere Teilgestaltungen verwirklicht haben, die einzeln betrachtet, den gesetzlichen Tatbestand nicht erfüllen. Die Studie geht der Frage nach, auf welchen tatsächlichen oder rechtlichen Grundlage diese Art der Argumentation beruht.
Anmerkungen
Methodische Studie zur Anwendung von Steuergesetzen
Schlagworte
Gesamtplan, Versuch der Umgehung steuerrechtlicher Normen
Kontakt
Prof. Dr. Susanne Sieker
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 10a
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523145
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