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Realisierung stiller Reserven nach § 16 Abs. 3a EStG
Finanzierung:
Haushalt;
Die Regelung des § 16 Abs. 3a EStG fingiert eine Betriebsaufgabe für den Fall, dass ein gewerblicher Betrieb oder eine Betriebsstätte ins Ausland verlegt wird. Dies führt zur Aufedeckung und Besteuerung der mit dem Betrieb oder der Betriebsstätte verbundenen stillen Reserven. Die Dissertation analysiert den Zweck und die Reichweite dieses Ersatzrealisationstatbestandes und untersucht die gegen die Regelung erhobenen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken.
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