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Private Governance as an Institutional Response to Wicked Problems: A Study of the German Partnership for Sustainable Textiles
Projektbearbeiter:
M.A. Julia Grimm
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Von Kindersklaverei auf Kakaofeldern hin zu menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen in der
Textilindustrie - multinationale Großkonzerne sind immer wieder mit diversen Formen von
Menschenrechtsverletzungen konfrontiert, welche entlang ihrer eigenen ökonomischen Aktivitäten
auftreten. Der Einsturz der Rana Plaza Textilfabrik am 24. April 2013, ein Unglück bei dem mehr als
1.100 Menschen ums Leben kamen, gilt bis heute als Symbol einer globalen Wirtschaftsordnung, in
welcher Menschenrechte regelmäßig verletzt werden (Reinecke & Donaghey, 2017). Diese Probleme,
welche in der Literatur auch als "wicked problems" beschrieben werden (beispielsweise von Rittel &
Webber, 1973), entstehen aufgrund von Regulierungslücken im globalen Wirtschaftssystem
(Chandler & Mazlish, 2005; Kobrin, 2008).
Disziplinen übergreifend besteht Einigkeit dahingehend, dass diese Regulierungslücken
aufgrund der Beschränkung von Nationalstaaten auf Ländergrenzen auftreten. Staaten sind nicht in
der Lage eine effiziente globale Ordnung bereitzustellen (Cairncross, 1993; Vogel, 2008). Deshalb
bedarf es im heutigen System einer Regulierung, welche nationale Grenzen überschreitet (Mena &
Palazzo, 2012). WissenschaftlerInnen sind sich aufgrund der unzureichenden
Problemlösungskapazität durch Nationalstaaten deshalb auch einig, dass Unternehmen für sich
selbst eine private Regulierungsstruktur entwickeln und Regeln implementieren müssen (e.g.
Braithwaite & Drahos, 2000; Scherer, Palazzo, & Baumann, 2006; Vogel, 2007). Trotz dieses
Einverständnisses um die Notwendigkeit von Unternehmen als Regulierungssetzer, sind
privatwirtschaftliche Organisationen weiterhin in soziale Missstände involviert. Dieses wiederholte
Fehlverhalten lässt sich darauf zurückführen, dass Firmen auf individueller Ebene mit der Lösung von
umfangreichen gesellschaftlichen Problemen überfordert sind (Ferraro, Etzion, & Gehman, 2015).
Statt individueller Ansätze bedarf es deshalb einer kollektiven Lösung durch mehrere Firmen, die sich
entweder innerhalb einer Branche oder Branchenübergreifend freiwillig Regeln auferlegen.
Jedoch auch dieser theoretisch vielversprechende Ansatz birgt Probleme bei der Umsetzung
(e.g. King & Lenox, 2000). Das Konzept wird entweder hinsichtlich seiner inhaltlichen
Oberflächlichkeit, oder aufgrund des damit einhergehenden Trittbrettfahrerproblems zweiter Ordnung
kritisiert. Letzteres, welches in der ökonomischer und soziologischer Literatur als Problem kollektiven
Handelns verstanden wird (e.g. von King & Lenox, 2000; Ostrom, 2000), bezieht sich auf das Problem
das Unternehmen sich bereiterklären freiwillige Regeln zu implementieren, diesen dann aber nicht
folgen. Während sich WissenschaftlerInnen bezüglich der Problemlösungsfähigkeit des Phänomens
einig sind, ist nach wie vor unklar, unter welchen Faktoren es tatsächlich funktioniert.
Die vorliegende Arbeit diskutiert das Phänomen "private Regulierung" und die Faktoren, unter
welchen Firmen bereit sind in freiwillige Regulierung zu investieren. In diesem Zuge wird eine
Fallstudie des Deutschen Bündnis für nachhaltige Textilen herangezogen. Die Analyse dieser Studie
zeigt auf das sich Unternehmen für private Regulierung engagieren, wenn sie eine Teilnahme als
"möglich" empfinden und das diese Empfindung von "was ist" und "was ist nicht möglich" verändern
kann. Die Empfindung von "Möglichkeit" wird von Faktoren beeinflusst, welche sich im externen
Umfeld der Organisation befinden. Eine Verschiebung dieser Empfindung kann durch Mechanismen
angestoßen werden, durch welche sich eine Organisation an ihr Umfeld anpasst. Zusammenfassend
trägt diese Arbeit zum Verständnis von privater Regulierung bei - ein zentrales Phänomen im Diskurs
um einen Lösungsansatz für Menschenrechtsverletzungen als eine Form von "wicked problems".
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