a) betrieblicher Arbeitsschutz
b) betriebliche Gesundheitsförderung
c) sozialrechtliche Prävention
d) koordinierende Prävention
Das zu erstellende Gutachten wird sich in einem ersten Arbeitsschritt auf die Ermittlung von Überschneidungsbereichen konzentrieren, in denen der Einsatz von bkT durch die verschiedenen Präventionsnormen verlangt wird. Auf dieser Basis sind dann die jeweiligen Konkurrenzen und die Auswirkungen auf Kosten und Vorleistung zu diskutieren. Diese Diskussion wird konkret am Beispiel der Lastenhandhabung eingeleitet und auf dieser Basis eine Verallgemeinerung der so gewonnen Erkenntnisse geprüft. In einem zweiten Arbeitsschritt werden die oben genannten Verfahrenswege (Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Berufskrankheiten und Betriebliche Gesundheitsförderung) erörtert und entsprechende Lösungsvorschläge formuliert.
Schlagworte
Prof. Dr. Wolfhard Kohte
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
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Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523137