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Mitarbeit am "Lexikon für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht"
"Das Recht der christlichen Kirche sowie das deutsche Staatskirchenrecht erscheinen wegen ihrer fachspezifischen Kategorien, Begründungen und Deutungszusammenhänge oft als schwer zugänglich. Sie sind deshalb mitunter Mißverständnissen und Fehldeutungen ausgesetzt. Zur sachlich zutreffenden Information fehlte bislang, im Unterschied etwa zu den romanischen Ländern, im deutschsprachigen Raum ein einschlägiges Lexikon. Der dynamische Prozeß kirchlicher Rechtsentwicklung als auch die im Rahmen des fortschreitenden europäischen Einigungsprozesses sich verändernden Beziehungen von Staat und Kirchen machen ein enzyklopädisches Nachschlagewerk erforderlich, das auch für den deutschsprachigen Bereich wissenschaftlich fundiert einen zuverlässigen Überblick über die geltende kirchliche und staatskirchenrechtliche Rechtslage ermöglicht, dem derzeitigen Forschungsstand entspricht und Perspektiven zu gezielten weitergehenden Studien aufzeigt." Axel Frhr. v. Campenhausen, Ilona Riedel-Spangenberger und Reinhold Sebott "haben es daher unternommen, ein Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht (LKStKR) völlig neu zu konzipieren, das in drei Bänden erscheint und mit insgesamt über 2000 Stichworten Fragen des Katholischen und Evangelischen Kirchenrechts, Staatskirchenrecht sowie der kirchlichen Rechtsgeschichte behandeln wird." (Aus dem Editorial.) Die Mitwirkung am LKStKR – im Zusammenwirken mit zahlreichen Fachkollegen – durch den hiesigen Fachvertreter hat ihren Schwerpunkt in Artikeln zum Evangelischen Kirchenrecht und zum Staatskirchenrecht.
Schlagworte
Kirchenrecht, Staatskirchenrecht
Publikationen
2004
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Mitarbeit am "Lexikon für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht"
"Das Recht der christlichen Kirche sowie das deutsche Staatskirchenrecht erscheinen wegen ihrer fachspezifischen Kategorien, Begründungen und Deutungszusammenhänge oft als schwer zugänglich. Sie sind deshalb mitunter Mißverständnissen und Fehldeutungen ausgesetzt. Zur sachlich zutreffenden Information fehlte bislang, im Unterschied etwa zu den romanischen Ländern, im deutschsprachigen Raum ein einschlägiges Lexikon. Der dynamische Prozeß kirchlicher Rechtsentwicklung als auch die im Rahmen des fortschreitenden europäischen Einigungsprozesses sich verändernden Beziehungen von Staat und Kirchen machen ein enzyklopädisches Nachschlagewerk erforderlich, das auch für den deutschsprachigen Bereich wissenschaftlich fundiert einen zuverlässigen Überblick über die geltende kirchliche und staatskirchenrechtliche Rechtslage ermöglicht, dem derzeitigen Forschungsstand entspricht und Perspektiven zu gezielten weitergehenden Studien aufzeigt." Axel Frhr. v. Campenhausen, Ilona Riedel-Spangenberger und Reinhold Sebott "haben es daher unternommen, ein Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht (LKStKR) völlig neu zu konzipieren, das in drei Bänden erscheint und mit insgesamt über 2000 Stichworten Fragen des Katholischen und Evangelischen Kirchenrechts, Staatskirchenrecht sowie der kirchlichen Rechtsgeschichte behandeln wird." (Aus dem Editorial.) Die Mitwirkung am LKStKR – im Zusammenwirken mit zahlreichen Fachkollegen – durch den hiesigen Fachvertreter hat ihren Schwerpunkt in Artikeln zum Evangelischen Kirchenrecht und zum Staatskirchenrecht.
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Kirchenrecht, Staatskirchenrecht
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