Lösemittel für die Rohdichtebestimmung und Extraktionsanalyse von Asphalt
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Fördergeber - Sonstige;
Technologieangebot
Für die Patentanmeldung Lösemittel für die Rohdichtebestimmung und Extraktionsanalyse von Asphalt sucht die ESA Patentverwertungsagentur Sachsen-Anhalt GmbH einen Kooperationspartner, Lizenznehmer oder Käufer.
Gegenstand der Erfindung
Grundlage für Qualitätskontrollen von Asphaltgemischen ist die Durchführung von Rohdichtebestimmungen und Extraktionen der Asphaltgemische sowohl im Rahmen der Produktionskontrollen als auch im Rahmen der Kontrollprüfungen und Schiedsanalysen. Hierbei werden die Asphaltgemische routinemäßig mit Hilfe von organischen Lösemitteln in ihre Ausgangsmaterialien - Gesteinskörnungen und Bitumen - zerlegt. Für diese Analysemethode wird derzeit Trichlorethen (TCE oder Tri) als Lösemittel verwendet. Für das Lösemittel Trichlorethen besteht Substitutionspflicht, da es als krebserzeugend eingestuft ist. Das Problem wird gelöst durch den Einsatz von Lösemitteln aus dem Bereich der aus Pflanzenölen und -fetten gewonnenen Ester. Ein besonders günstiges Lösevermögen besitzt Caprylsäuremethylester auf Basis der Kokosöl-Fettsäure-Methylester. Der Siedepunkt der geeigneten Ester liegt zwischen 150 °C und 230 °C und löst Bitumen vollständig bei Raumtemperatur. Um ein hohes Lösevermögen zu gewährleisten hat es sich als zweckmäßig erwiesen, ein Additiv auf Basis von Fettalkohol zuzusetzen. Durch das Additiv kann auf Grund seiner Polarität der Ablösevorgang des Bitumens vom Gestein beschleunigt werden. Die Erfindung spricht Unternehmen der asphaltverarbeitenden Industrie und Prüfeinrichtungen für Asphaltqualität an.
Eine deutsche Patentanmeldung ist erfolgt DE 10 2007 058 621.5. Ebenfalls erfolgt ist eine PCT-Anmeldung PCT/EP2008/066403.
Für die Patentanmeldung Lösemittel für die Rohdichtebestimmung und Extraktionsanalyse von Asphalt sucht die ESA Patentverwertungsagentur Sachsen-Anhalt GmbH einen Kooperationspartner, Lizenznehmer oder Käufer.
Gegenstand der Erfindung
Grundlage für Qualitätskontrollen von Asphaltgemischen ist die Durchführung von Rohdichtebestimmungen und Extraktionen der Asphaltgemische sowohl im Rahmen der Produktionskontrollen als auch im Rahmen der Kontrollprüfungen und Schiedsanalysen. Hierbei werden die Asphaltgemische routinemäßig mit Hilfe von organischen Lösemitteln in ihre Ausgangsmaterialien - Gesteinskörnungen und Bitumen - zerlegt. Für diese Analysemethode wird derzeit Trichlorethen (TCE oder Tri) als Lösemittel verwendet. Für das Lösemittel Trichlorethen besteht Substitutionspflicht, da es als krebserzeugend eingestuft ist. Das Problem wird gelöst durch den Einsatz von Lösemitteln aus dem Bereich der aus Pflanzenölen und -fetten gewonnenen Ester. Ein besonders günstiges Lösevermögen besitzt Caprylsäuremethylester auf Basis der Kokosöl-Fettsäure-Methylester. Der Siedepunkt der geeigneten Ester liegt zwischen 150 °C und 230 °C und löst Bitumen vollständig bei Raumtemperatur. Um ein hohes Lösevermögen zu gewährleisten hat es sich als zweckmäßig erwiesen, ein Additiv auf Basis von Fettalkohol zuzusetzen. Durch das Additiv kann auf Grund seiner Polarität der Ablösevorgang des Bitumens vom Gestein beschleunigt werden. Die Erfindung spricht Unternehmen der asphaltverarbeitenden Industrie und Prüfeinrichtungen für Asphaltqualität an.
Eine deutsche Patentanmeldung ist erfolgt DE 10 2007 058 621.5. Ebenfalls erfolgt ist eine PCT-Anmeldung PCT/EP2008/066403.
Schlagworte
Asphalt, Asphaltgemische, Baustofflabor, Extraktion, Labor, Lösemittel, Rohdichte, Straßenbau, TCE, Tri, Trichlorethen
Kontakt
Dr.-Ing. Klaus Zurdel
ESA Patentverwertungsagentur Sachsen-Anhalt GmbH
Breitscheidstraße 51
39114
Magdeburg
Tel.:+49 391 8107220
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