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Das Projekt untersucht die rechtlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Insolvenz von Religionsgemeinschaften. Sie werden neben dem Insolvenzrecht spezifisch durch das Grundrecht der Religionsfreiheit aus Art. 4 I-II GG, das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften aus Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 III WRV und ggf. die öffentlich-rechtliche Verfaßtheit gemäß Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 V WRV bestimmt.
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