Der "Index Librorum Civitatum" (Verzeichnis der Stadtbücher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit) als Instrument der historischen Grundlagenforschung
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Speer
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Stadtbücher sind Kodizes, die seit dem 13. Jahrhundert in städtischen Kanzleien zu Verwaltungszwecken geführt wurden. Seit dieser Zeit ist die Bezeichnung »Stadtbuch« bzw. »Liber civitatis« nachweisbar. Sofern man in einer städtischen Kanzlei nicht mehrere verschiedene Buchreihen führte, wurde mit »Stadtbuch« jener Kodex bezeichnet, in den alle rechtsrelevanten oder zur Verwaltung notwendigen Angelegenheiten verzeichnet wurden. Für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden derzeit für ca. 440 Städte etwa 68.000 Stadtbücher für die Zeit zwischen ca. 1300 und ca. 1800 nachgewiesen (Stand 10/2013). Davon wurden ca. 1.400 Kodizes vor 1550 begonnen. Für die „alten“ Bundesländer, Tschechien und Polen wurde begonnen Editionen, Forschungsliteratur sowie Bestandsverzeichnisse in die Datenbank aufzunehmen. Weitere europäische Regionen sind in Bearbeitung. Die Erfassung der Stadtbuchbestände der „alten“ Bundesländer ist in Vorbereitung.
Schlagworte
Stadtbuch
Kontakt

Prof. Dr. Andreas Ranft
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Emil-Abderhalden-Str. 26-27
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5524295
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