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In-situ-Erhaltung von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft mittels Schirmarten (IsWEL)
Finanzierung:
Bund;
In dem geplanten Vorhaben stehen prioritäre Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft (WEL) im Fokus, die in der Regel keine Zielarten des behördlichen Naturschutzes darstellen. Dennoch wird auch für diese Arten, als Teil der biologischen Vielfalt nach § 1 Bundesnaturschutzgesetz, die dauerhafte Sicherung gefordert. Zudem hat sich Deutschland als Vertragspartner des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD, 1992) nach Artikel 8 a) bis d) zur Entwicklung und Umsetzung von In-situ-Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet. Aufgrund der hohen Anzahl von WEL und deren Gefährdung ist es das Ziel, möglichst viele dieser Arten unter Aufwendung möglichst weniger Ressourcen zu bewahren. Dazu wird das Schirmartenkonzept herangezogen, welches es ermöglicht, die biologische Vielfalt vereinfacht abzubilden und Artenschutzmaßnahmen zu priorisieren. Für den Ausbau eines deutschen Netzwerks genetischer Erhaltungsgebiete (GenEG) werden wir bundesweit WEL-Schirmarten und Kandidaten für GenEG aus WEL-Hotspots identifizieren sowie GenEG in verschiedenen Regionen modellhaft umsetzen.
Weiter werden Empfehlungen zur strukturellen Finanzierung erarbeitet, etwa durch Integration von
Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen in die Entwicklungsprogramme der Bundesländer mit Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und/oder der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP). Im Gesamtergebnis entsteht ein GenEGAuswahlverfahren für prioritäre WEL, welches ökonomisch effizient ist und in bestehendes Handeln des Naturschutzes und der Agrarfinanzierung integriert werden kann.

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