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Ethik des autonomen Fahrens
Projektbearbeiter:
Prof. Dr. Ingo Pies
Finanzierung:
Haushalt;
Der lange und scheinbar unlösbare Streit zwischen deontologischen und utilitaristischen Ansätzen erschwert zurzeit eine vernünftige Regulierung autonomen Fahrens. Dieser bisher weitestgehend akademisch ausgefochtene Streit blockiert die gesellschaftliche Regelfindung für eine durch technischen Fortschritt ausgelöste Regulierungslücke: Wie regulieren wir selbstfahrende, autonome Fahrzeuge? Müssen solche Fahrzeuge eine Abwägung von Menschenleben vornehmen? Wenn ja, nach welchem Algorithmus werden materielle und persönliche Schäden oder sogar Menschenleben miteinander verrechnet? Oder müssen wir aufgrund dieser scheinbar unlösbaren existentiellen Fragen autonomes Fahren vielleicht von vornherein ganz verbieten?

Aus der Perspektive einer ordonomischen Ethik, die (in Anlehnung an Jonathan Haidt sowie Joshua Green) psychologisch fundiert ist und auf ökonomischen Klugheitsargumenten beruht, kann erstens gezeigt werden, dass der bisher ungelöste akademische Streit zwischen utilitaristischen und deontologischen Ansätzen auf einem psychologischen Wahrnehmungsproblem beruht. In einem persönlichen Kontext, in dem wir tödliche Entscheidungen treffen müssen, um Leben zu retten, neigen wir systematisch zu deontologischen Argumenten, da wir emotional berührt sind. Handelt es sich hingegen um eine distanzierte Entscheidung, dann neigen wir zu utilitaristischen Lösungen, da wir weniger emotional reagieren und rationalen Überlegungen ein größeres Gewicht beimessen.

Zweitens zeigt ein ökonomisch-fundiertes Re-Framing des Regulierungsproblems (in Anlehnung an Thomas Schelling), dass eine zustimmungsfähige Lösung möglich ist, wenn die Entscheidung für ein Regulierungsregime ex ante getroffen wird. Eine Regulierung, deren Umsetzung dazu führt, möglichst viele Menschenleben zu retten, ist zustimmungsfähig, auch wenn dies ex post in konkreten Einzelfällen bedeuten kann, dass es unausweichlich ist, zwischen Menschenleben abzuwägen. Das Re-Framing besteht darin, dass man nicht ex post über andere Menschenleben entscheidet, sondern ex ante über das eigene Leben entscheidet, indem man Regeln wählt, nach denen ex post gehandelt werden soll. Mithilfe dieser Ex-ante-Perspektive wird ersichtlich, dass alternative Regulierungslösungen, die die relevanten Alternativen sowie die Rolle von Emotionen nicht berücksichtigen oder bewusst ausklammern, der Menschenwürde wenig förderlich und insbesondere nicht allgemein zustimmungsfähig sind.
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