Um diesem gerecht zu werden, sehen die IFRS Rechnungslegungsregeln vor, nach denen die ökonomisch erreichte Risikokompensation adäquat abgebildet werden kann (Hedge Accounting). Die Anwendung dieser Vorschriften ist an die Erfüllung diverser Voraussetzungen geknüpft. So dürfen u.a. nur bestimmte Transaktionen als Grund- und Sicherungsgeschäft bestimmt werden. Des Weiteren muss eine nachweislich wirksame Sicherungsbeziehung vorliegen.
Im Rahmen der Arbeit soll die Angemessenheit der beiden letztgenannten Voraussetzungen vor dem Hintergrund der Rechnungslegungsprinzipien des IFRS-Regelungswerks beurteilt werden.
Schlagworte

Prof. Dr. Dr. h.c. Ralf Michael Ebeling
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich - School of Economics and Business
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