Die Bekämpfung der Korruption in der Öffentlichen Verwaltung in der Türkei und in Deutschland - Ein Vergleich unter Berücksichtigung der internationalen Regelungen zur Korruptionsbekämpfung
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Yakup Yilmazer
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Der Begriff der Korruption wird in der herrschenden öffentlichen Meinung als sehr differenziert bewertet, so dass außer der standardisierten Bestechung noch weitere Fälle in die Korruption hineinfallen.
Es können unterschiedliche Arten der Korruption auftreten. Eine grundsätzliche Eigenschaft ist die, dass in einer rechtswidrigen Art und Weise, ein Wechsel von Gütern ? jeglicher Art ? stattfindet, deren Quelle aus der öffentlichen Verwaltung und dem öffentlichen Haushalt herrührt. Diese Situation wird als Abschöpfung öffentlicher Güter zuwider der gesellschaftlichen Intention und der Zwecksetzung der öffentlichen Hand bewertet.
In erster Linie wird der juristische Definitionsansatz ins Augenmerk gezogen, insbesondere die juristischen Definitionen und Unterschiede im türkischen und im deutschen Recht.
Ferner wirft die Bekämpfung der Korruption die Frage auf, wie die Förderungen und Reglementierungen, von den Staaten, z.B. ein EU-Staat wie Deutschland und ein nicht EU-Staat wie die Türkei, berücksichtigt werden. Die Beantwortung dieser Frage soll vom rechtlichen Standpunkt aus erfolgen.
Als erster Schritt wird die Darstellung der Korruptionslage auf der Welt stattfinden. Dagegen sind die Vorsichtsmaßnahmen und die Reglementierungen von der UN, der Worldbank und Transparency International zur Bekämpfung der Korruption herauszuarbeiten.
Darauffolgend werden die Förderungen und die Kritik zur Bekämpfung der Korruption von der UN und der EU dargestellt. Folgen werden danach die Schritte zur Bekämpfung der Korruption in der EU. In diesem Sinne werden die Staaten, die Türkei und Deutschland, verglichen. Schließlich werden die negativen juristischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Situationen der Korruption dargestellt.
Die Hauptthese und Hauptfragestellung dieser Doktorarbeit sind folgendermaßen zu umreißen: Wie ist die Korruptionslage in einem EU-Mitgliedsland - Deutschland - gegenüber einem Nicht- EU-Staat - der Türkei -?
Es können unterschiedliche Arten der Korruption auftreten. Eine grundsätzliche Eigenschaft ist die, dass in einer rechtswidrigen Art und Weise, ein Wechsel von Gütern ? jeglicher Art ? stattfindet, deren Quelle aus der öffentlichen Verwaltung und dem öffentlichen Haushalt herrührt. Diese Situation wird als Abschöpfung öffentlicher Güter zuwider der gesellschaftlichen Intention und der Zwecksetzung der öffentlichen Hand bewertet.
In erster Linie wird der juristische Definitionsansatz ins Augenmerk gezogen, insbesondere die juristischen Definitionen und Unterschiede im türkischen und im deutschen Recht.
Ferner wirft die Bekämpfung der Korruption die Frage auf, wie die Förderungen und Reglementierungen, von den Staaten, z.B. ein EU-Staat wie Deutschland und ein nicht EU-Staat wie die Türkei, berücksichtigt werden. Die Beantwortung dieser Frage soll vom rechtlichen Standpunkt aus erfolgen.
Als erster Schritt wird die Darstellung der Korruptionslage auf der Welt stattfinden. Dagegen sind die Vorsichtsmaßnahmen und die Reglementierungen von der UN, der Worldbank und Transparency International zur Bekämpfung der Korruption herauszuarbeiten.
Darauffolgend werden die Förderungen und die Kritik zur Bekämpfung der Korruption von der UN und der EU dargestellt. Folgen werden danach die Schritte zur Bekämpfung der Korruption in der EU. In diesem Sinne werden die Staaten, die Türkei und Deutschland, verglichen. Schließlich werden die negativen juristischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Situationen der Korruption dargestellt.
Die Hauptthese und Hauptfragestellung dieser Doktorarbeit sind folgendermaßen zu umreißen: Wie ist die Korruptionslage in einem EU-Mitgliedsland - Deutschland - gegenüber einem Nicht- EU-Staat - der Türkei -?
Schlagworte
Bestechung, EU-Förderungen, Korruptionsreglementierungen, UN-Worldbank-Transparency International, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung
Kontakt
Prof. Dr. Kai-Detlef Bussmann
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 6
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523116
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