Risikomanagement und freiwillige Risikoberichterstattung
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Dipl.-Kff. Nicole Kusemitsch
Finanzierung:
Haushalt;
Aufgrund spektakulärer Zusammenbrüche in der Vergangenheit wurden Aktiengesellschaften mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahre 1998 verpflichtet, ein den Fortbestand des Unternehmens sicherndes internes Kontroll- und Überwachungssystem einzurichten. Gleichzeitig kam durch die Ergänzung des § 289 Abs. 1 HGB die Verpflichtung hinzu, im Lagebericht auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen. Damit wurden erstmals Anforderungen an das Risikomanagement eines Unternehmens und an deren Risikoberichterstattung gesetzlich verankert. Durch ein effektives Risikomanagement sinken die Volatilität der Cash Flows und Gewinne, sowie die Insolvenzwahrscheinlichkeit des Unternehmens. Wenn es gelingt, dieses glaubhaft den Kapitalgebern zu kommunizieren, sinken die Kapitalkosten, und der Unternehmenswert steigt. Daher sollten Unternehmen ein ureigenes Interesse an einer aussagekräftigen Risikoberichterstattung haben. Empirische Befunde zum Risikomanagement dokumentieren die große Bedeutung des Risikomanagements aus Sicht der Unternehmen. Hingegen zeigen empirische Studien zum Berichtsverhalten eine eher zurückhaltende Berichterstattung; quantitative Angaben zu den Risiken fehlen weitestgehend. Dieses Verhalten der Unternehmen ist überraschend, denn viele Vorteile des Risikomanagements können nur dann realisiert werden, wenn Vorhandensein und Wirksamkeit eines entsprechenden Risikomanagementsystems glaubhaft kommuniziert wird. Dieses scheinbar paradoxe Ausweisverhalten bildet die zentrale Fragestellung des Projekts. Um das Risikoberichtsverhalten von Unternehmen besser beurteilen zu können, werden Geschäftsberichte analysiert und Befragungen durchgeführt. Gleichzeitig werden modelltheoretische Erklärungsansätze für die zögerliche Risikoberichterstattung der Unternehmen entwickelt. Unternehmen könnten beispielsweise einen Anreiz zu einer allgemein gehaltenen Risikoberichterstattung haben, wenn sie befürchten, dass Konkurrenten bei einer detaillierten Risikoberichterstattung in ihren Markt eindringen.
Schlagworte
Ausweisverhalten, Disclosure, Risikoberichte, Risikomanagement, Unraveling
Kontakt
Prof. Dr. Anne Chwolka
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Lehrstuhl BWL, insb. Unternehmensrechnung/Accounting
Universitätsplatz 2
39106
Magdeburg
Tel.:+49 391 6758494
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