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Förderung von bürgerwissenschaftlichen Vorhaben
Termin:
01.09.2020
Fördergeber:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Mit der vorliegenden Richtlinie sollen Vorhaben gefördert werden, bei denen die organisierte Zivilgesellschaft2 als Projektbeitragende, Mitforschende oder als Projektleiterin zusammen mit Hochschulen oder außeruniversitären -Forschungseinrichtungen neues Wissen, neue Technologien oder neue Ansätze zu bereits existierenden technischen und sozialen Innovationen entwickelt. Hierzu gehören auch Projekte von gesellschaftlichen Akteuren, die sich einer bestehenden forschungsnahen Community zugehörig fühlen, wie beispielsweise der Maker-Bewegung3.
Ziel der Förderung im Sinne dieser Richtlinie ist es, die Zusammenarbeit von nichtstaatlichen Organisationen mit Schwerpunkten in der Wissensgenerierung und Vermittlung (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) und ¬wissenschaftlichen Einrichtungen anzuregen, Kapazitäten besser zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und bei der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen den Wissenstransfer zu beschleunigen. Verbundprojekte -können nur dann Erfolg haben, wenn alle Verbundpartner ihre Erfahrungen, Kenntnisse und spezifischen Ressourcen in die Kooperation einbringen. Die intensive Zusammenarbeit ist Grundlage dafür, dass die Forschungsfrage(n) ¬arbeitsteilig bearbeitet werden können.
Die Förderung ist themenoffen, um Bürgerforschung als Forschungsansatz in einer Vielzahl wissenschaftlicher ¬Disziplinen zu verankern. Ebenfalls offen ist die Förderung für unterschiedliche Arten von Beteiligungsprozessen, von niedrigschwelligen Ansätzen für eine kurzzeitige Erhebung von Daten bis Ansätzen, die eine intensive mittel- und langfristige Involvierung der Bürger von der Entwicklung der Forschungsfrage bis zu ihrer Auswertung reichen.
Gefördert werden Vorhaben, die sowohl fachlich in ihrem Wissensgebiet als auch methodisch im Bereich der Bürgerforschung einen Erkenntnisgewinn und eine Weiterentwicklung darstellen. Weiterhin soll durch die Förderrichtlinie die Verankerung und Vernetzung von Akteuren im bürgerwissenschaftlichen Bereich gestärkt werden.
Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen vor allem neu initiierte Vorhaben und Kooperationen zwischen organisierter Zivilgesellschaft und wissenschaftlichen Einrichtungen gefördert werden. In Ausnahmefällen können sich auch bereits bestehende bürgerwissenschaftliche Projekte um eine weitere Förderung bewerben. Hier ist die Förderung nur möglich, wenn das bestehende Projekt zum Zeitpunkt des geplanten Beginns des neuen Projekts abgeschlossen ist und eine neue Fragestellung entwickelt wird.
Gefördert werden ausschließlich Ausgaben, bzw. Kosten im nichtwirtschaftlichen Bereich, insbesondere bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Die Richtlinie ist nicht auf die Förderung bestimmter fachlicher Disziplinen ausgelegt. Gefördert werden Vorhaben aus allen wissenschaftlichen Bereichen, die eine gesellschaftlich relevante Fragestellung mit inter- und transdisziplinären Schwerpunkten verfolgen. Dazu zählen u. a. die Bereiche Umwelt und Nachhaltigkeit, Arbeit und Wirtschaft, Energie und Mobilität, Gesundheit und Lebensqualität oder Kultur und Bildung. Die geförderten Vorhaben sollen innerhalb des jeweiligen Forschungsbereichs zu einem substantiellen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn beitragen.
Soweit möglich und für das Vorhaben zielführend sollen bereits existierende Orte des organisierten Lernens und bürgerschaftlichen Engagements, wie z. B. Wissenschaftsläden, Volkshochschulen, ,,Maker Spaces" oder Museen, Bildungszentren sowie Initiativen außerschulischen Lernens in das Vorhaben miteinbezogen werden.
Um den Beitrag zur dauerhaften Verankerung des Themas Bürgerwissenschaften abschätzen und später nachvollziehen zu können, ist in den Projektanträgen zu beschreiben, wie das Thema Bürgerwissenschaften langfristig in die Strukturen der beteiligten Organisationen einfließen soll und welche Verbesserungen gegenüber dem Status quo erreicht werden sollen.
Wichtig bei der Umsetzung der bürgerwissenschaftlichen Vorhaben sind die Einhaltung wissenschaftlicher Standards und die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Insbesondere muss bei bürgerwissenschaftlichen Vorhaben ¬sichergestellt werden, dass die Methodik transparent ist, eine ausreichende Dokumentation der Ergebnisse stattfindet und die Forschungsergebnisse diskutiert und veröffentlicht werden.

Gefördert werden sollen Vorhaben, an denen Bürger zu unterschiedlichen Phasen und Graden der Beteiligung - je nach Ausmaß der vorhandenen Expertise bzw. des Engagements oder eingebrachten Ressourcen - einbezogen werden. In den Vorhaben können Bürger und Forscher in allen oder nur zu bestimmten Phasen des Forschungsprozesses (Themendefinition/-findung, Datengewinnung, Forschungsarbeiten, Kommunikation des Forschungsprozesses und der Forschungsergebnisse) zusammenarbeiten. Die vorliegende Richtlinie ist offen für alle Grade der Beteiligung:
- Mitwirkung: Beteiligung in der Datengewinnung und/oder -verarbeitung,
- Kollaboration: Beteiligung in der Definition der Forschungsfrage, Datenauswertung und -analyse,
- Ko-Kreation: gemeinsame Konzeption und Durchführung des gesamten Forschungsprozesses.

Von der Förderrichtlinie ausgeschlossen sind Vorhaben, die Bürger als ,,Forschungsgegenstand" oder als ,,Datenquelle" (z. B. als Probanden, bei Umfragen, etc.) in das Projekt einbinden, ohne deren Expertise oder aktive Mitarbeit zu nutzen.
Für die Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
DLR Projektträger
Kompetenzzentrum Wissenschaftskommunikation
Rosa-Luxemburg-Straße 2
10178 Berlin
Ansprechpartner:
Dagny Vedder, Telefon: +49 30/6 70 55-91 13, E-Mail: dagny.vedder@dlr.de
Matthias Kessler, Telefon: +49 30/6 70 55-7 08, E-Mail: matthias.kessler@dlr.de
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2668.html