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Europäische Kommission : Horizon 2020

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Europäische Kommission : Horizon 2020

Rue de la Loi 200

B-1048 Bruxelles

Programmaufbau von Horizont 2020
Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Als Förderprogramm zielt es darauf ab, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Um gezielt in die Gesellschaft wirken zu können, setzt das Programm Schwerpunkte und enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog.

Wer kann an Horizont 2020 teilnehmen?
Am europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation – Horizont 2020 - können sich Rechtspersonen beteiligen, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat, einem assoziierten Staat oder einem Drittland angesiedelt sind.
Grundsätzlich müssen an einem Forschungsprojekt mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligt sein. In den meisten Fällen liegt die Anzahl der Partnereinrichtungen an erfolgreichen Projektanträgen jedoch (zum Teil weit) über dieser Mindestanforderung.

Was sind die rechtlichen Grundlagen einer Teilnahme an Horizont 2020?
Die Möglichkeiten einer Teilnahme sind in den sogenannten Beteiligungsregeln zu Horizont 2020 (rules for participation) geregelt. Hier finden sich zudem Regelungen zur Nutzung und Verbreitung des in EU-Projekten erarbeiteten Geistigen Eigentums.
Vertragspartner der Europäischen Kommission bei Vorhaben in Horizont 2020 ist immer die entsprechende Einrichtung (beispielsweise Universität, Hochschule, Forschungsinstitut oder Unternehmen). Dies gilt auch für sogenannte Einzelmaßnahmen, wie etwa Individualstipendien (siehe nächster Punkt) – hier reichen die Antragstellenden den Antrag dann gemeinsam mit der Gasteinrichtung ein.

Ist eine Beteiligung an Horizont 2020 auch außerhalb von Kooperationsprojekten möglich?
Es gibt Bereiche in Horizont 2020, bei denen die Möglichkeit besteht, als Einzelpartner einen Antrag auf Förderung zu stellen. Dies ist der Fall bei der Beantragung von Pionierforschungsvorhaben im Rahmen von Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (ERC), im Bereich der Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Activities, CSA-Maßnahmen), im Rahmen des Instruments zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), sofern der europäische Mehrwert gegeben ist, bei Maßnahmen der Kofinanzierung von Programmen und in weiteren, im jeweiligen Arbeitsprogramm festgelegten und begründeten Fällen.

Programmstruktur von Horizont 2020
Horizont 2020 gliedert sich in drei Schwerpunkte und vier zusätzliche Teilbereiche. Dabei führt das neue EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation viele bewährte Programmbereiche aus dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm fort. Außerdem wurden auch Teile aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und dem Europäischen Institut für Innovation und Technologie (EIT) übernommen.