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Bundesamt für Naturschutz

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Bundesamt für Naturschutz

Konstantinstr. 110

53179 Bonn

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die wissenschaftliche Behörde des Bundes für den nationalen und internationalen Naturschutz. Es ist eine der Ressortforschungseinrichtungen des Bundes und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums.

Das BfN unterstützt das Bundesumweltministerium fachlich und wissenschaftlich in allen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie bei der internationalen Zusammenarbeit. Zur Erfüllung seiner Aufgaben betreibt es wissenschaftliche Forschung auf diesen Gebieten und setzt verschiedene Förderprogramme um.
Das BfN nimmt zudem wichtige Aufgaben beim Vollzug des internationalen Artenschutzes, des Meeresnaturschutzes, des Antarktis-Abkommens und des Gentechnikgesetzes wahr.

Naturschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Mehr denn je gilt es, die Vielfalt des für uns Menschen überlebenswichtigen Geflechts von Arten, Lebensräumen und Landschaften langfristig zu sichern. Dies kann nur durch Konzepte gelingen, die Schutz, Entwicklung und nachhaltige Nutzung unserer natürlichen Lebensgrundlagen zusammenführen und mit konsequentem Handeln verknüpfen. Das Bundesamt für Naturschutz sieht sich hier als zentrale Schnittstelle für den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu politischen Entscheidungen und zur Umsetzung in die Praxis. Es ist eingebunden in und vernetzt mit zahlreichen Aktivitäten, die zum Schutz der Biodiversität und des Naturhaushaltes in Deutschland, aber auch weltweit unternommen werden.
Naturschutz ist auf Dauer nur dann erfolgreich, wenn er auf einer breiten gesellschaftlichen Basis gründet. Daher steht das BfN in ständigem Dialog mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und den Medien mit dem Ziel, die unterschiedlichen Instrumente des Naturschutzes einer sich immer wieder verändernden Gesellschaft anzupassen.

Aufgaben des Bundesamtes:
  • Beraten
  • Fördern
  • Umsetzen
  • Informieren und bilden

Forschung
Grundlage für unsere wissenschaftliche Arbeit im BfN als einer Ressortforschungseinrichtung des Bundes ist das Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Naturschutz aus dem Jahr 1993. Laut Errichtungsgesetz unterstützt das BfN das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fachlich und wissenschaftlich in allen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie bei der internationalen Zusammenarbeit. Es betreibt zur Erfüllung seiner Aufgaben wissenschaftliche Forschung auf diesen Gebieten.
Die ressortaccessorische Forschung im BfN ist unter dem gemeinsamen Dach der Ressortforschungseinrichtungen des Bundes angesiedelt. Sie hat gemäß ihres gesetzlichen Auftrages praxisbezogene Zweckforschung zu sein, die wissenschaftliche Erkenntnisse für die Politikberatung generiert bzw. gezielt aufbereitet und Entscheidungsgrundlagen für die Vorbereitung, Umsetzung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Naturschutzmaßnahmen und der Naturschutzpolitik des Bundes liefert.
Zur Erfüllung dieses Auftrages vergibt das BfN Forschungsaufträge an Dritte insbes. aus dem UFOPLAN , betreibt darüber hinaus Eigenforschung und strebt die verstärkte Einwerbung von Drittmitteln an, um damit die Bearbeitung strategisch wichtiger Themenfelder gezielt zu verstärken.