Transferprojekt "Jugendhilfe und Elternschaft mit Crystalkonsum
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Aline Organo
Finanzierung:
Stiftungen - Sonstige;
Ausgangspunkt und Problemstellung
Die Vereinbarkeit des Konsums psychoaktiver Substanzen und Elternschaft gehört schon immer zu den besonderen Herausforderungen, vor die konsumierende Mütter und Väter gestellt sind. Möglichkeiten und Grenzen, die die Vereinbarkeit des Konsums psychoaktiver Substanzen und Elternschaft hat, werden aber auch für die Institutionen zu wichtigen Themen, die für die Unterstützung konsumierender Eltern und deren Kinder zuständig sind: die Jugendhilfe und die Drogenhilfe. Hier wird die Frage, ob es eine solche Vereinbarkeit überhaupt geben und unter welchen Bedingungen diese gelingen kann, in der Regel kontrovers diskutiert, mit dem Verweis auf tragische gescheiterte Fälle vielfach bestritten, vielerorts totale Abstinenz von allen psychoaktiven Substanzen gefordert und über Drogentests und Sanktionen erzwungen. In der Praxis stehen Fachkräfte des Jugendamtes vor dem Dilemma sich entscheiden zu müssen, ob eine Hilfe zur Erziehung die Erziehungsfähigkeit der Eltern nachhaltig stärken und somit das Kindeswohl sicherstellen kann oder ob bereits eine derart akute Gefährdung besteht, dass eine Inobhutnahme der Kinder erfolgen muss. Demgemäß ergeben sich nur zwei mögliche Optionen: Zögert ein Mitarbeiter des Jugendamtes zu lange, eine mögliche Gefährdung für das Kind festzustellen, kann dies zu schwerwiegenden Entwicklungsbeeinträchtigungen oder sogar zum Tode des Kindes führen. Werden zu voreilige Eingriffe in das Sorgerecht oder die Inobhutnahme des Kindes veranlasst, können tiefgreifende Schäden für das gesamte Familiensystem sowie eine Sekundärtraumatisierung des Kindes entstehen.
Die Vereinbarkeit des Konsums psychoaktiver Substanzen und Elternschaft gehört schon immer zu den besonderen Herausforderungen, vor die konsumierende Mütter und Väter gestellt sind. Möglichkeiten und Grenzen, die die Vereinbarkeit des Konsums psychoaktiver Substanzen und Elternschaft hat, werden aber auch für die Institutionen zu wichtigen Themen, die für die Unterstützung konsumierender Eltern und deren Kinder zuständig sind: die Jugendhilfe und die Drogenhilfe. Hier wird die Frage, ob es eine solche Vereinbarkeit überhaupt geben und unter welchen Bedingungen diese gelingen kann, in der Regel kontrovers diskutiert, mit dem Verweis auf tragische gescheiterte Fälle vielfach bestritten, vielerorts totale Abstinenz von allen psychoaktiven Substanzen gefordert und über Drogentests und Sanktionen erzwungen. In der Praxis stehen Fachkräfte des Jugendamtes vor dem Dilemma sich entscheiden zu müssen, ob eine Hilfe zur Erziehung die Erziehungsfähigkeit der Eltern nachhaltig stärken und somit das Kindeswohl sicherstellen kann oder ob bereits eine derart akute Gefährdung besteht, dass eine Inobhutnahme der Kinder erfolgen muss. Demgemäß ergeben sich nur zwei mögliche Optionen: Zögert ein Mitarbeiter des Jugendamtes zu lange, eine mögliche Gefährdung für das Kind festzustellen, kann dies zu schwerwiegenden Entwicklungsbeeinträchtigungen oder sogar zum Tode des Kindes führen. Werden zu voreilige Eingriffe in das Sorgerecht oder die Inobhutnahme des Kindes veranlasst, können tiefgreifende Schäden für das gesamte Familiensystem sowie eine Sekundärtraumatisierung des Kindes entstehen.
Schlagworte
Kinder aus suchtbelasteten Familien, Transferforschung Jugend- und Drogenhilfe
Kontakt

Prof. Dr. Gundula Barsch
Geusaer Str.
06217
Merseburg (Saale)
Tel.:+49 3461 462254
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