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Die direkten Steuern unterliegen der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten der EG. Bei der Ausübung ihrer Hoheitsrechte müssen die Mitgliedstaaten jedoch das Gemeinschaftsrecht berücksichtigen. In letzter Zeit beeinflusst die Rechtsprechung des EuGH die Kompetenzen der Mitgliedstaaten im Bereich Unternehmensbesteuerung zunehmend.Bezug nehmend darauf soll die Möglichkeit einer echten, europaweiten Konzernbesteuerung untersucht werden. Im Wesentlichen baut die Arbeit auf den folgenden drei Gedanken auf. 1. Die deutsche Organschaft ist eine auf das Inland begrenzte, reine Zurechnungsvorschrift. Zu prüfen ist deshalb zunächst, ob die Besteuerung auf konsolidierter Basis aus steuerlicher Perspektive sinnvoll und machbar.2. Es bestehen Bestrebungen die Bemessungsgrundlage in der EG zu harmonisieren. Ausgehend von den unterschiedlichen Ansätzen soll die Wirkung auf die Konzernbesteuerung untersucht werden.3. Abschließend stellt sich die Frage, wie das Steuersubstrat auf die Nationalstaaten verteilt werden soll.
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Die direkten Steuern unterliegen der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten der EG. Bei der Ausübung ihrer Hoheitsrechte müssen die Mitgliedstaaten jedoch das Gemeinschaftsrecht berücksichtigen. In letzter Zeit beeinflusst die Rechtsprechung des EuGH die Kompetenzen der Mitgliedstaaten im Bereich Unternehmensbesteuerung zunehmend.Bezug nehmend darauf soll die Möglichkeit einer echten, europaweiten Konzernbesteuerung untersucht werden. Im Wesentlichen baut die Arbeit auf den folgenden drei Gedanken auf. 1. Die deutsche Organschaft ist eine auf das Inland begrenzte, reine Zurechnungsvorschrift. Zu prüfen ist deshalb zunächst, ob die Besteuerung auf konsolidierter Basis aus steuerlicher Perspektive sinnvoll und machbar.2. Es bestehen Bestrebungen die Bemessungsgrundlage in der EG zu harmonisieren. Ausgehend von den unterschiedlichen Ansätzen soll die Wirkung auf die Konzernbesteuerung untersucht werden.3. Abschließend stellt sich die Frage, wie das Steuersubstrat auf die Nationalstaaten verteilt werden soll.