Prüferhaftung und Prüfungsqualität
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Christopher Woddow
Finanzierung:
Haushalt;
In Deutschland können Wirtschaftsprüfer bei Fehlern in der Jahresabschlussprüfung haftbar gemacht werden, wenn sie bspw. nicht hinreichend sorgfältig geprüft haben und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk trotz wesentlicher Fehler im Jahresabschluss vergeben. Haftung soll neben anderen Instrumenten zur Qualitätssicherung des Berufstands einen Anreiz für eine hohe Prüfungsqualität schaffen, um die Stabilität der Finanzmärkte zu sichern. Das im Jahr 2021 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) hat unter anderem die seit langem bestehende Haftungsbegrenzung für Wirtschaftsprüfer deutlich angehoben. Diese Maßnahme stieß auf Kritik, da sie möglicherweise unerwünschte und schädliche Folgen nach sich ziehen könnte. Demgegenüber bleibt unklar, ob die Gesetzesänderung tatsächlich den angestrebten Effekt einer gesteigerten (wahrgenommenen) Prüfungsqualität erzielen wird, und welche Auswirkungen die Haftungserhöhung tatsächlich auf das Prüferverhalten haben. Mit Hilfe einer empirischen, einer modelltheoretischen Analyse und eines Experiments sollen diese Fragestellungen untersucht werden.
Kontakt
Prof. Dr. Anne Chwolka
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Lehrstuhl BWL, insb. Unternehmensrechnung/Accounting
Universitätsplatz 2
39106
Magdeburg
Tel.:+49 391 6758494
weitere Projekte
Die Daten werden geladen ...