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Nachhaltigkeitsberichterstattung und Kreditvergabe von Finanzinstituten
Projektleiter:
Prof. Dr. Ronny Gebhardt , Julius Winterhalter
Finanzierung:
EU - EFRE Sachsen-Anhalt ;
Forschergruppen:
 
EUROPÄISCHE UNION - EFRE -  Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Nachhaltige Entwicklung wird als eine solche definiert, die den Bedürfnissen heutiger Generationen Rechnung trägt, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihren eigenen Bedürfnissen nachzukommen. Eine nachhaltige Entwicklung ist ein ausdrücklich politisches Ziel der EU. Der EU Green Deal von 2019 definiert u.a. Klimaneutralität bis 2050 und Eindämmung der Umweltverschmutzung als strategische Ziele. Zur Zielerreichung müssen insbesondere Unternehmen ihren Beitrag leisten. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll den individuellen Beitrag eines Unternehmens zu einer nachhaltigen Entwicklung transparent machen. Während aktuell in Deutschland nur ca. 500 Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil ihres externen Reportings an Stakeholder verpflichtet sind, wird sich diese Zahl schrittweise in nur wenigen Jahren verdreißigfachen. Banken und Sparkassen sind nicht nur selbst von dieser Berichtspflicht für Geschäftsjahre ab 2026 betroffen, sondern ihnen wird eine besondere Rolle bei der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen zugeschrieben, da sie Kredite künftig eher Unternehmen mit nachhaltigen Geschäftsmodellen zur Verfügung stellen werden. Dabei sind wiederum die Nachhaltigkeitsberichte der kreditsuchenden Unternehmen die Basis, um u.a. die Anpassungsfähigkeit von Geschäftsmodellen an eine klimaneutrale Zukunft und resultierende Risiken einzuschätzen (sog. ESG-Rating).
Aus dem Projekt ergeben sich verschiedene Forschungsziele. Dazu zählen u.a.:
  1. zu untersuchen, welche Informationen (Kriterien und Leistungsindikatoren) der Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Stakeholder (u.a. Banken) besondere Relevanz haben und wie Fehlstellen, d.h. Erklärungen, dass aktuell noch keine konkreten Aussagen zu bestimmten Nachhaltigkeitsaspekten getroffen werden können, eingeschätzt werden;
  2. zu ermitteln, welche konkreten Angaben zu bestimmten Kriterien bzw. Leistungsindikatoren in Nachhaltigkeitsberichterstattungen sich als best-practise beschreiben lassen;
  3. zu erforschen, auf welcher Basis ESG-Ratingmodelle von Banken und anderen Finanzinstituten grundsätzlich basieren;
  4. auf Basis der Ergebnisse des 3. Punktes Handlungsempfehlungen für Unternehmen zur Gestaltung von Nachhaltigkeitsberichten abzuleiten;
  5. zu untersuchen, welche technologischen Entwicklungen die Sammlung und Verarbeitung von Unternehmensdaten für Nachhaltigkeitsberichte effizienter ausfallen lassen können.
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