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Kunststoffrezyklate für industrielle Klebeverbindungen im Leichtbau und der Elektronikindustrie
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Dinara Usmanova, Jens Müller
Finanzierung:
BMWK;
Forschende am Institut für Kunststofftechnologie und –recycling e.V. (IKTR) und dem GünterKöhler-Institut für Fügetechnik und Werkstoffprüfung GmbH (ifw) arbeiten gemeinsam an der Modifizierung und Flammschutzausrüstung von Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) als verklebbare Werkstoffe für spätere Anwendungen im Elektronik- bzw. Leichtbausektor.
Post-Consumer-Rezyklate finden bei der Herstellung kurzlebiger Produkte vielfach Gebrauch im Verpackungssektor. Hierfür werden die Rezyklate mit Neumaterial in Virgin-Qualität verschnitten, um das Eigenschaftsniveau den erforderlichen Produkteigenschaften anzupassen. Einzige Ausnahme: PET-Flaschen, die in den befandeten Erfassungssystemen für Getränkeflaschen gesammelt werden, können ohne Qualitätseinbußen zu 100 % recycelt und erneut zur Herstellung von Getränkeflaschen eingesetzt werden.
Die Verwendung von Kunststoffrezyklaten im Leichtbau und der Elektronikindustrie setzt hier andere Schwerpunkte. Neben den Ansprüchen an die mechanischen Eigenschaften standen insbesondere Forderungen wie Verklebbarkeit und Flammschutzeigenschaften im Fokus der Entwicklungsarbeiten. Im Einzelnen wurden hierfür marktverfügbare PET- bzw. ABSRezyklate mit phosphorhaltigen, festen Flammschutzmitteln compoundiert und zu langlebigen Gehäuseelementen verspritzt (Abb.1). Abmischungen mit virgin-Qualitäten der jeweiligen Kunststoff-Rezyklate gestatten in gewissem Umfang eine Anpassung der mechanischen Eigenschaften der Mischung an die Erfordernisse einer Anwendung. Beim Verkleben der Fügeelemente wurden mit Reaktionsklebstoffe auf Polyurethan- oder Acrylatbasis sehr gute, thermisch belastbare und alterungsbeständige Klebeverbunde erzeugt. Nach Untersuchungen zur Brennbarkeit der flammgeschützten Compounds nach UL 94 an 1,5 mm dicken Prüfkörpern erfüllen die PET-Compounds mit 10 % Flammschutzmittel die Einstufung V-0. In den flammwidrig eingestellten ABS-Compounds müssen 20 % Flammschutzmittel-Mischung enthalten sein, um die Einstufung UL 94 V-1 zu erreichen.
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