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Der Kirchenkampf gegen die nationalsozialistische Gleichschaltungspolitik in den Jahren 1933 ff. stellte die evangelische Kirche unvermittelt in den status confessionis. Das Ringen um die notwendigen Entscheidungen und Scheidungen betraf neben den zentralen theologischen und kirchenpolitischen Fragen auch die Frage nach der Legitimität kirchenrechtlichen Handelns. Hier hat das Selbstverständnis des evangelischen Kirchenrechts nach einer langen Zeit relativer Selbstgewißheit, mitgetragen vom Bewußtsein einer zeitweise innigen Entente mit dem staatlichen Recht, kaum gestört von der fundamentalen Infragestellung durch R. Sohm am Ende des 19. Jh. und das Ende des Landesherrlichen Kirchenregiments mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919, nunmehr schlagartig einen wesentlich neuen Impuls erfahren, der bis heute u. a. in der Diskussion um die "Bekenntnisgebundenheit" des Kirchenrechts nachwirkt. Es verspricht daher einen beträchtlichen Erkenntnisgewinn für das Verständnis der Grundlagen des Kirchenrechts, die Erfahrungen des Kirchenkampfes an einzelnen kirchenrechtlichen Frontlinien und an dem Selbstverständnis der darin Engagierten zu erforschen.
Schlagworte
Kirche, bekennende
Publikationen
2004
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Der Kirchenkampf gegen die nationalsozialistische Gleichschaltungspolitik in den Jahren 1933 ff. stellte die evangelische Kirche unvermittelt in den status confessionis. Das Ringen um die notwendigen Entscheidungen und Scheidungen betraf neben den zentralen theologischen und kirchenpolitischen Fragen auch die Frage nach der Legitimität kirchenrechtlichen Handelns. Hier hat das Selbstverständnis des evangelischen Kirchenrechts nach einer langen Zeit relativer Selbstgewißheit, mitgetragen vom Bewußtsein einer zeitweise innigen Entente mit dem staatlichen Recht, kaum gestört von der fundamentalen Infragestellung durch R. Sohm am Ende des 19. Jh. und das Ende des Landesherrlichen Kirchenregiments mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919, nunmehr schlagartig einen wesentlich neuen Impuls erfahren, der bis heute u. a. in der Diskussion um die "Bekenntnisgebundenheit" des Kirchenrechts nachwirkt. Es verspricht daher einen beträchtlichen Erkenntnisgewinn für das Verständnis der Grundlagen des Kirchenrechts, die Erfahrungen des Kirchenkampfes an einzelnen kirchenrechtlichen Frontlinien und an dem Selbstverständnis der darin Engagierten zu erforschen.
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