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Die An-Institutslandschaft in Sachsen-Anhalt
Finanzierung:
Haushalt;
Ein An-Institut ist eine organisatorisch sowie rechtlich eigenständige wissenschaftliche Einrichtung, die einer deutschen Hochschule angegliedert ist. Es hat eine private Rechtsform, zum Beispiel als e.V. oder gGmbH. Anteilseigner können in verschiedenen Kombinationen Land, Universität, ein Trägerverein, Professoren und/oder Industrieunternehmen sein. Geleitet wird ein An-Institut in der Regel von einem oder mehreren Professoren, die ihre Professur an der Hochschule innehaben, der das An-Institut assoziiert ist. An-Institute wurden (und werden) seit den 1980er Jahren deutschlandweit eingerich-tet, nicht zuletzt um Einschränkungen des öffentlichen Dienstes zu umgehen und mehr Flexibilität in der Ausführung von Forschungs- bzw. forschungsnahen Aktivitäten zu gewinnen. Die An-Institute der sachsen-anhaltischen Hochschulen spielen eine wichtige Rolle in der Erweiterung des Leistungsprofils der Wissenschaft des Landes. Ihre Leistungsangebote sollen ergänzend bzw. komplementär zur jeweiligen Hochschule sein, also nicht in Konkurrenz zu ihrer Hochschule stehen. Eine Besonderheit in Sachsen-Anhalt ist, dass die Landesregierung die Hochschulen seit der deutschen Vereinigung sehr aktiv angeregt hat, An-Institute zu gründen. Es sollten damit Wissenstransfers erleichtert und die Flexibilität privatrechtlicher Organisationsformen genutzt werden. Das hatte zur Konsequenz, dass es heute in Sachsen-Anhalt vergleichsweise viele An-Institute – 67 Einrichtungen – gibt.

Schlagworte

An-Institut, Forschung, Hochschule, Organisation, Wissenschaft
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