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Das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Untersucht werden Inhalt und Reichweite des genannten Gesetzes, das am 03.10.2009 in Kraft getretenen ist. Aufgezeigt wird, dass das Gesetz sein Ziel im Wesentlichen nicht erreicht und im übrigen erheblichen Bedenken ausgesetzt ist. Die Untersuchung ist eine notwendige Vorarbeit zu dem Projekt "Organhaftung bei Verein und Stiftung".
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Untersucht werden Inhalt und Reichweite des genannten Gesetzes, das am 03.10.2009 in Kraft getretenen ist. Aufgezeigt wird, dass das Gesetz sein Ziel im Wesentlichen nicht erreicht und im übrigen erheblichen Bedenken ausgesetzt ist. Die Untersuchung ist eine notwendige Vorarbeit zu dem Projekt "Organhaftung bei Verein und Stiftung".