EVA64.2 - Rahmenvereinbarung zur bundesweiten und einheitlichen Evaluation von Modellvorhaben nach § 64b SGB V (Fortsetzung)
Projektleiter:
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Mit der Einführung des § 64b SGB V im Rahmen des Psych-Entgeltgesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, Modellvorhaben auch für die Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen zu vereinbaren. Zielsetzung ist die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung sowie die Optimierung der Patientenversorgung. Es können insbesondere Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung und Leistungen der Institutsambulanzen nach § 118 SGB V einbezogen werden. Auch einzelne Krankenkassen können Verträge mit zugelassenen Leistungserbringern oder Gruppen von Leistungserbringern schließen. Eine bestehende Versorgungsverpflichtung bleibt auch bei Modellvorhaben bestehen. Die Krankenkassen oder ihre Verbände haben eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Modellvorhaben nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards zu veranlassen; siehe § 65 SGB V. Das Evaluationsverfahren dient der Fortführung der Evaluation bereits vorhandener Modellvorhaben und der Evaluation neuer Modellvorhaben
Für beide Bereiche geht es bei der Evaluation der Modellvorhaben nach § 64b SGB V im Kern um die Frage, ob die Modellprojekte gegenüber der Regelversorgung Vorteile bieten. Die zu untersuchenden Dimensionen sind dabei in erster Linie Qualität und Wirtschaftlichkeit. Die generelle Zielrichtung aller Modellprojekte (ANHANG 2 Übersicht Formblatt Modellprojekte) ist abstrakt gesehen ähnlich: Grundsätzlich soll durch Flexibilisierung der Sektorengrenzen den Krankenhäusern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre ambulanten Behandlungsmöglichkeiten auszubauen und dadurch die Anteile der vollstationären Behandlungseinheiten pro Patienten krankheitsbezogen zu senken. Dabei sollen verschiedene ambulante Behandlungsformen gestärkt werden (z. B. PIA, Home Treatment), und es soll ggf. auch eine sektorenübergreifende Versorgungskette unter Einbezug von Vertragsärzten entstehen. Schwerpunkt der Modellverträge ist die patientenorientierte sowie behandlungsphasen- und sektorenübergreifende Versorgung von Versicherten (Erwachsene, Kinderund Jugendliche), bei denen aufgrund einer psychischen Erkrankung voll- oder teilstationärer psychiatrischer Behandlungsbedarf, oder die Notwendigkeit einer ambulanten Behandlung stationsäquivalent oder institutsambulant besteht.
Ziel der Verträge ist die Implementierung und Weiterentwicklung einer verbesserten Patientenversorgung i. V. m. innovativen Vergütungssystemen. Eine sektorenübergreifende Behandlungsplanung und -durchführung soll die Voraussetzungen für eine Optimierung der Versorgung schaffen. Das innovative Vergütungssystem ermöglicht die dafür erforderlichen neuen Gestaltungsspielräume in der Versorgungskette und zielt insbesondere auf die Stärkung stationsersetzender Behandlungsmöglichkeiten. Damit soll die Dauer und Intensität der Behandlung besser dem konkreten Behandlungsbedarf der Patienten angepasst werden. Darüber hinaus zielen die Modellprojekte auf eine kontinuierliche Behandlung und Stabilisierung der Patienten unter Berücksichtigung ihres sozialen und beruflichen Umfelds, die Schaffung einer Behandlerkontinuität, die Erhöhung der Akzeptanz der patientenorientierten psychotherapeutischen und soziotherapeuti-schen Interventionen, sowie die Herstellung der Leistungstransparenz durch patientenbezogene Abrechnung.
Neben der qualitativen Verbesserung der Patientenversorgung sollen die veränderten finanziellen Anreize zur effektiveren Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel führen. Ziel dieser Evaluationsvereinbarung ist es, aufgrund sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden Feststellungen zur Qualität und/oder zum Nutzen der Modelle zu treffen und Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, welche der Optimierung der Versorgung psychisch kranker Patienten dienen können.
Die Evaluation soll neben Wirkungseffekten auch Hinweise für Verbesserungen der Modelle aufzeigen.
Für beide Bereiche geht es bei der Evaluation der Modellvorhaben nach § 64b SGB V im Kern um die Frage, ob die Modellprojekte gegenüber der Regelversorgung Vorteile bieten. Die zu untersuchenden Dimensionen sind dabei in erster Linie Qualität und Wirtschaftlichkeit. Die generelle Zielrichtung aller Modellprojekte (ANHANG 2 Übersicht Formblatt Modellprojekte) ist abstrakt gesehen ähnlich: Grundsätzlich soll durch Flexibilisierung der Sektorengrenzen den Krankenhäusern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre ambulanten Behandlungsmöglichkeiten auszubauen und dadurch die Anteile der vollstationären Behandlungseinheiten pro Patienten krankheitsbezogen zu senken. Dabei sollen verschiedene ambulante Behandlungsformen gestärkt werden (z. B. PIA, Home Treatment), und es soll ggf. auch eine sektorenübergreifende Versorgungskette unter Einbezug von Vertragsärzten entstehen. Schwerpunkt der Modellverträge ist die patientenorientierte sowie behandlungsphasen- und sektorenübergreifende Versorgung von Versicherten (Erwachsene, Kinderund Jugendliche), bei denen aufgrund einer psychischen Erkrankung voll- oder teilstationärer psychiatrischer Behandlungsbedarf, oder die Notwendigkeit einer ambulanten Behandlung stationsäquivalent oder institutsambulant besteht.
Ziel der Verträge ist die Implementierung und Weiterentwicklung einer verbesserten Patientenversorgung i. V. m. innovativen Vergütungssystemen. Eine sektorenübergreifende Behandlungsplanung und -durchführung soll die Voraussetzungen für eine Optimierung der Versorgung schaffen. Das innovative Vergütungssystem ermöglicht die dafür erforderlichen neuen Gestaltungsspielräume in der Versorgungskette und zielt insbesondere auf die Stärkung stationsersetzender Behandlungsmöglichkeiten. Damit soll die Dauer und Intensität der Behandlung besser dem konkreten Behandlungsbedarf der Patienten angepasst werden. Darüber hinaus zielen die Modellprojekte auf eine kontinuierliche Behandlung und Stabilisierung der Patienten unter Berücksichtigung ihres sozialen und beruflichen Umfelds, die Schaffung einer Behandlerkontinuität, die Erhöhung der Akzeptanz der patientenorientierten psychotherapeutischen und soziotherapeuti-schen Interventionen, sowie die Herstellung der Leistungstransparenz durch patientenbezogene Abrechnung.
Neben der qualitativen Verbesserung der Patientenversorgung sollen die veränderten finanziellen Anreize zur effektiveren Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel führen. Ziel dieser Evaluationsvereinbarung ist es, aufgrund sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden Feststellungen zur Qualität und/oder zum Nutzen der Modelle zu treffen und Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, welche der Optimierung der Versorgung psychisch kranker Patienten dienen können.
Die Evaluation soll neben Wirkungseffekten auch Hinweise für Verbesserungen der Modelle aufzeigen.
Kooperationen im Projekt
Kontakt

apl. Prof. Dr. habil. Enno Swart
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Institut für Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung
Leipziger Str. 44
39120
Magdeburg
Tel.:+49 391 6724306
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